Juan Carlos Bresofsky-Chmelir
Lebenslang im Gefängnis

Odyssee im Gefängnis

 

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir im Alter von 29 Jahre 1978 und nach über 34 Jahren durchgehender Haft nunmehr 63 Jahre Alt.

  Juan Carlos Bresofsky Chmelir      Juan Carlos Bresofsky-Chmelir 61 Jahre Alt

Spektakuläre Neuigkeiten April-Mai 2012 bei der unteren Websiten mit bisher noch nie veröffentlichte Polizei- und gerichtsprotokolle und sonstigen Dokumente, die das bisherige in den Schatten stellt und die die Aussagekraft seiner unteren Memoiren untermauert. 

http://pressemitteilung.ws/node/378305

https://sites.google.com/site/derexstaatsfeind/

https://sites.google.com/site/gutachterkrimi/

https://sites.google.com/site/zeitdokumente/   https://sites.google.com/site/bresofsky/ 

Odyssee des Schreckens

Das 32. Jahr durchgehend im Gefängnis

 

NEWS NEWS NEWS  Der Beweis,das der Häftling zu Unrecht fortgesetzt im Gefängnis angehalten wird,ist nun eingelangt http://montevideopaz.wordpress.com/2009/09/09/der-fluch-aus-der-zelle/gutachten-dr-burtscher/  Das Gegen-Gutachten

 

YouTube-Videos zur Sache 

http://www.youtube.com/watch?v=eZbNAy6UkbA  Der Chmelir-Prozesshttp://www.youtube.com/watch?v=OUbVkQY08Mw Der Staatsfeinds http://www.youtube.com/watch?v=42uPyMqOfFQ Das Staats-Komplott   

http://pressemitteilung.ws/node/231266   Betrug und Psychodrogen – Gutachter ferig auf die nerven
http://pressemitteilung.ws/node/232953  Der Chmelir-Komplex

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, Gefangenennummer 3207, Justizanstalt Graz- Karlau, Herrgottwiesgasse 50,8020 Graz/Österreich, 9.9.2009   

Zunächst hinweise auf weiteren Artikeln mit wichtigen Anhänge.

http://pressemitteilung.ws/node/176079  Die Verschwörung

http://pressemitteilung.ws/node/175739  Vom Staat verhasst

http://pressemitteilung.ws/node/175355  Böse Grüße

http://montevideopaz.wordpress.com/2009/09/09/der-fluch-aus-der-zelle/  http://montevideopaz.wordpress.com/2008/12/08/geheimakte/                  http://www.onlinezeitung24.de/article/681                                                       http://www.onlinezeitung24.de/article/1080 oder http://pressemitteilung.ws/node/143934  http://www.onlinezeitung24.de/article/1168 oder http://pressemitteilung.ws/node/144964              http://www.onlinezeitung24.de/article/2111 oder http://pressemitteilung.ws/node/166655  http://www.onlinezeitung24.de/article/2018 oder http://pressemitteilung.ws/node/164670      http://www.onlinezeitung24.de/article/1948 oder http://pressemitteilung.ws/node/163673  http://www.onlinezeitung24.de/article/2125 oder http://pressemitteilung.ws/node/166966  http://www.onlinezeitung24.de/article/2162 oder http://pressemitteilung.ws/node/167946  http://www.onlinezeitung24.de/article/2082 oder http://pressemitteilung.ws/node/166016  http://pressemitteilung.ws/node/169816   oder http://pressemitteilung.ws/node/171330

 

Der Gefängnisausbrecher und die Frau des hohen Staatsbeamten

Aktenzeichen 6 Vr 1998/89, Hv 5/90 des LG Graz/Austria

Wenn man davon ausgeht, das ich aus den Gefängnis aus einer Lebenslangen Haftstrafe wegen Bank- und Postüberfälle und weil ich einen Beamten anschoß,der acht Tagen später verstarb, ausgebrochen war und das ich das vermeintliche Opfer als Gattin eines Oberregierungsrates mit einer in wesentlichen Punkte fingierten Selbstanzeige freiwillig und unversehrt zur Polizei schickte, um sie vor kompromittierenden zu schützen, so kann man meiner Person glauben, das ich unten die Wahrheit schreibe.

Es braucht mir auch keiner glauben,Gott weiß das ich bezüglich dieser Strafsache der Notzucht und anderes mehr nicht schuldig bin. Das gibt mir unendlich viel Kraft mein Odyssee des Schreckens zu überstehen.

Denn ein Killer oder Bestie oder ein Verbrecher,der über Leichen geht,der hätte anders gehandelt.Ich habe menschlich und mit Vernunft reagiert und wurde dafür von der österreichischen Justiz aus Rache künstlich abgetötet, weil ich gegen Missstände und Nazi-Praktiken in den österrGefängnissen protestierte,und muss offenbar deswegen im Gefängnis sterben.

Von den Medien und Justiz August 1989 in großer Aufmachung tagelang als Killer, Geiselnehmer und Vergewaltiger hingestellt und gefahndet, spazierte ich in Wirklichkeit gemeinsam mit das vermeintliche Opfer als Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung unter anderem auch in Kaffeehauslokale ein und aus.

Dabei war unser größte Sorge, was wir machen und sagen sollten, damit sie sowohl gegenüber ihren Mann, gegenüber ihren Kindern  als auch gegenüber der Öffentlichkeit nicht bloßgestellt wird.

Dann kann mir die Idee einer schriftlichen Selbstanzeige, darin ich bewusst und gezielt zu ihrem Schutz falsche Anschuldigungen gegen meine Person erhob.  

Sie weinte, aber ich redete auf sie ein, dass es keine andere Lösung gäbe. Ich führte ihr unter anderem Schlagzeilen vor Augen wie etwa: „Ehegattin eines hohen Politbeamten half einen Gefängnisausbrecher und hatte mit ihm auch eine Affäre“ u.s.f.

Wir besorgten uns in Geschäfte Schreibzeug und ein Tag darauf  ging sie mit der Selbstanzeige und der politischen Manifestation, die ich dazu verfasste zur Polizei.

Da der Ursprung meines Handels gegenüber der Politikergattin einer Paniksituation resultierte, bin ich heute überaus glücklich die Panik schnell erkannt und abgelegt zu haben, so dass die Vernunft siegte und die Frau unversehrt wieder nachhause zurückkehrte.

Ich bin nicht aus den Gefängnis ausgebrochen, um Verbrechen zu begehen, sondern aus Protest wegen des Terrors im Gefängnis und wegen der Nazi-Praktiken des Gefängnispersonals. Dagegen wollte ich Protestieren und politisieren – und das habe ich auch erreicht.

Das ich nach dem Ausbruch im Panik geriet und daraus eine Tragödie wurde,weil ich zufällig die Ehegattin eines hohen Politbeamten kaperte,das scheint mir heute ein besonderes Schicksal gewesen zu sein.

Sie war gerade unterwegs mit ihrem Auto. Da die Polizei hinter mir war, habe ich sie in der Paniksituation angehalten und zunächst auch eingeschüchtert, damit sie mich von der gefährlichen Gegend wegfährt, da ich selber nicht Autofahren kann. Ich hatte nie Gelegenheit ein Führerschein zu machen, da ich seit meinen 14. Lebensjahr stets in staatlichen Erziehungsanstalten und in Gefängnisse war.  

Nach kurzer Zeit begannen wir uns aber gut zu verstehen. Es ist schwer zu erklären, aber es war so, als wenn zwischen uns von Anfang an Sympathie und etwas mehr war, so ähnlich eines geistigen Verstehens. Wir sprachen gut miteinander und verstanden sogleich, was wir gegenseitig meinten und sagten. Was wir dann wirklich miteinander erlebten, können Sie weiter unten verfolgen unter „Die Frau des Oberregierungsrates und der Häftling“, wenn sie einiges überspringen wollen. 

Nehmen Sie nur an und stellen Sie sich nur vor, dass ich von der österreichischen Staatsjustiz bewusst und gezielt in wesentlichen Punkte der Anklage unschuldig zu einer 18jährigen Zusatzhaftstrafe verurteilt worden bin, um das Ansehen und die Ehre der Zeugin und diese ihres Ehemannes als hohen Staatsbeamten zu retten. Wenn das wirklich stimmt, rauskommt und bewiesen werden kann, dann ist es nicht nur eine Staatsaffäre, sondern man fragt sich zwangsweise auch, was dann auf der Flucht wirklich geschehen ist!

Sehen Sie, genau in dieser Situation stecke ich. Ich bin wirklich in wesentlichen unschuldig verurteilt worden, kann es beweisen, aber die Beweise werden entweder beiseite geschoben, vertuscht oder vernichtet und was nicht mehr zu vertuschen und zu vernichten geht,  wird dann selbst von österr. Journalisten verschwiegen und unter Verschluss gehalten, wobei der Tod meiner Person in der Zelle im Kauf genommen wird.                                                               

Daher breche ich jetzt mein Jahrelanges Schweigen und gebe ein unfassbares Geheimnis preis über das, was ich auf der Flucht aus dem Gefängnis  mit der Gattin eines Oberregierungsrates tatsächlich erlebte.

Ich wollte das Geheimnis für immer verschweigen und ins Grab mitnehmen,  weswegen ich zur Sache nicht einmal beim Untersuchungsrichter  protokollarischen Angaben machte, AS 230, AZ 6 Vr 1998/89 des LG Graz. Da ich aber offensichtlich von hohen Staatsjustizbeamten hinter den Kulissen aus Rache und der Vertuschung wegen zum Sterben in der Zelle verurteilt worden bin, weil ich mich zum einem an die Gattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung vergriff und zum anderem, weil ich zwischen den 80er und 90er Jahren mitten aus dem Gefängnis heraus mit spektakulären Protestaktionen beachtlichen medialen und justizpolitischen Erfolge verbuchte, sehe ich keinen Grund mehr zu schweigen.  

Diese Dokumentation behandelt ausschließlich, jedoch ausführlich der Gefängnisausbruch vom 2.8.1989 aus der Justizanstalt Graz-Karlau. Das vorher und das danach bringe ich am Schluss nur im Telegrammstil vor, weil es ansonsten den Umfang der Dokumentation sprengen würde. 

Ich bin kein Schriftsteller und entschuldige mich schon jetzt für die zahlreichen Fehler und Auslassungen, die mitunter einer näheren Erklärung bedurft hätten.  So wie geschrieben, so habe ich im Gefängnis von alleine das schreiben gelernt, zumeist in Isolationshaft als Selbstbeschäftigung, um nicht verrückt zu werden.  Der Leser kann sich zumindest sicher sein, das der Inhalt dieser Dokumentation  in der Zelle geschrieben wurde und authentisch ist. Bitte zudem zu berücksichtigen, dass ich meine Memoiren versteckt von der Justizwache schreiben musste, andernfalls hätten sie es mir weggenommen.

Das Gerichtsakt im Buch ein fliesen zu lassen ist schon wegen deren Umfang unmöglich, kann es aber den zu jeder Zeit vorlegen sowie auch anderen Fakten. Ich kann jetzt nur wichtige Passagen aus den Originalprotokollen zitieren.Der oben angeführte Gerichtsakt allein schon stellt bei näherer Untersuchung unter Beweis, dass die folgende Geschichte wahr ist. Es gibt aber auch darüberhinaus gehenden Tatumstände und Fakten, worüber ich damals aus Rücksicht gegenüber der Gattin des Oberregierungsrates Jahrelang  geschwiegen habe, die ich aber nun in meiner Memoiren ein fliesen lasse. Meine Fakten und Argumentationen sind jedenfals stichhaltig.

Nach über elf Jahren ununterbrochener Haft bin ich am 2.8.1989 mit zwei weiteren Mithäftlingen aus  der Justizanstalt Graz-Karlau in Österreich ausgebrochen und kaperte fünf Tage später die Gattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung.

Der Gefängnisausbruch war spektakulär und schlug  in der öffentlichen Berichterstattung naturgemäß  große Wellen, zumal ich angedroht hatte im Ausland österreichische Botschaftsangehörige zu entführen, um die Sklaverei und Tyrannei in den Österr. Gefängnisse zu beenden.  

Die ersten zwei Tage meiner Flucht verbrachte ich gemeinsam mit einen der beiden Fluchtgefährten in den waldigen Hügeln rund um Graz versteckt, dann ging auch er seinen eigenen Weg. Der Dritte hatte sich sogleich auf den eigenen Weg gemacht. 

Nach 11 Jahren ununterbrochener Haft nunmehr allein gestellt, war ich ziemlich übersichtlos und unbeholfen. Tagsüber bewegte ich mich nur im Schutze des  Waldes fort.  Sah ich irgendwelche Personen sich durch  Waldwege bewegen, so versteckte ich mich sofort. Die Flucht hatte nicht ich vorgeplant und organisiert. Ich wurde erst in die Endphase der Vorbereitung zur Flucht eingeladen, so dass ich ziemlich unvorbereitet war. Es war im Grunde eine emotionale Entscheidung und keine verstandsmäßige. In der Nacht trieb es mich dann an Ortsränder, wo ich mich nach Einbruchsmöglichkeiten umschaute. Ich brauchte ganz dringend was zum Essen und warme Kleidung, denn meine Kleidung war völlig verdreckt und vom Regen durchnässt, so dass meine Zähne vor Kälte und Hunger klapperten. Schon in den ersten zwei Tagen hatten wir nichts Ordentliches zu Essen gehabt, außer unreife Äpfeln und rohe Maiskolben. Auch meine Zehen waren durch das ständigen gehen und der feuchten Füße mit Blasen und Entzündungen ziemlich mitgenommen und schmerzten bei jedem Schritt. Zudem war ich im Dunkel  der Nacht gestolpert und hingefallen, wobei ich mir eine Fußverstauchung und einen großen Splitter  auf der rechten Handballen zuzog, AS 3-13 Band II. Ich fand schließlich eine günstig gelegene Schrebergartenhütte und drang in diesen ein. Dort fand ich zu meinem Glück Konservendosen und Schokolade sowie neue Bekleidung. Die Nacht übernachtete ich in den Schrebergarten und machte mich in der Morgendämmerung wieder auf den Weg. Den Schrebergartenbesitzer hinterließ ich ein Entschuldigungsbrief und eine Erklärung für die Öffentlichkeit, das ich dazu  bereit wäre, mich freiwillig zu stellen, soweit das Justizministerium eine justizunabhängige Kommission einsetzt zur Behebung der Missstände im Gefängnis, AS 3-13 Band II. In einen Rucksack, das ich ebenfalls in der Schrebergartenhütte gefunden hatte, stopfte ich einige Konserven, Kleiderersatz, ein Brotmesser und Werkzeuge beladen, letzteren für weitere Einbruchsdiebstähle.  Mir war klar, das ich einen langen Fußmarsch vor mir hatte, zumal ich nicht Autofahren konnte und höchstens irgendwo  ein Fahrrad zu stellen hoffte. Ebenfalls war mir klar, dass ich mich nur durch weitere Einbruchsdiebstähle übers Wasser halten konnte, denn ich war völlig Mittellos. Auf der Suche nach weitern Nahrung und Verbandszeug, brach ich in der Nacht vom vierten auf den fünften Fluchttag in eine weitere Schrebergartenhütte ein und anschließend in eine Arbeiterbaracke, jedoch mit geringem Erfolg.  Gegen  Morgengrauen war ich dann so müde, dass ich mich zwischen Gestrüpp eine Schlafstätte einrichtete.  Durch das rascheln und knacken von nahenden Schritte schreckte ich im nu vom Schlaf auf. Plötzlich sah ich direkt vor mir ein männliches Gesicht und dachte, dass meine Flucht nun zu Ende wäre.  Der Mann war aber nicht weniger erschreckt als ich. Er drehte sich abrupt um und entfernte sich mit schnellem Schritte. Später sollte ich erfahren, dass er beim Bundesheer tätig war und an diesen Tag frei hatte und im Wald nach Schwammerln suchte. Mich packte jedenfalls die Panik, denn ich ging jedenfalls davon aus, dass er mich als Ausbrecher erkannt hatte oder verdächtigen und die Polizei anrufen würde, so dass ich in Blitztempo das notwendigste zusammenraufte und mich ebenso in eiligen Schritte entfernte, AS 145 Band I. 

Wenn mehrere Strafgefangenen gleichzeitig ausbrechen und noch dazu aus Lebenslanger Haftstrafe, so war mir klar, das intensiver Fahndung und Berichterstattung stattfand. Als er außer Sicht war, beginn ich zum laufen, fiel aber immer wieder in Schritttempo zurück, weil die Füße nicht mitmachen wollten. Ich geriet in einen asphaltierten Waldweg und gleich danach sah ich auf eine stark frequentierte Landstraße hinab, die ich unbedingt vermeiden musste, denn gerade von dort würde die Polizei oder Gendarmerie kommen, schoss mir durch den Kopf. Ich musste quasi wieder etwas zurück von wo ich gekommen war, denn auf die eine Seite des Waldweges war offener Ackerland und auf die andere Seite ging es zu steil Hügelab.

„Die Frau des Oberregierungsrates und der Häftling“

“…Nach 11 Jahren ununterbrochener Haft nunmehr allein auf der Flucht gestellt, war ich ziemlich übersichtlos und unbeholfen. Tagsüber bewegte ich mich nur im Schutze des Waldes fort. Sah ich irgendwelche Personen durch Waldwege gehen, so versteckte ich mich sofort. Die Flucht hatte nicht ich vorgeplant und organisiert. Ich wurde erst in die Endphase der Vorbereitung von Mithäftlingen zur Flucht eingeladen, so dass ich ziemlich unvorbereitet war. Es war im Grunde eine emotionale Entscheidung und keine verstandsmäßige. In der Nacht trieb es mich dann an Ortsränder, wo ich mich nach Einbruchsmöglichkeiten umschaute. Ich brauchte ganz dringend was zum Essen und warme Kleidung, denn meine Kleidung war völlig verdreckt und vom Regen durchnässt, so dass meine Zähne vor Kälte und Hunger klapperten. Schon in den ersten zwei Tagen hatten wir nichts Ordentliches zu Essen gehabt, außer unreife Äpfeln und rohe Maiskolben. Auch meine Zehen waren durch das ständigen gehen und der feuchten Füße mit Blasen und Entzündungen ziemlich mitgenommen und schmerzten bei jedem Schritt. Zudem war ich im Dunkel der Nacht gestolpert und hingefallen, wobei ich mir eine Fußverstauchung und einen großen Splitter auf der rechten Handballen zuzog, AS 3-13 Band II, 6 Vr 1998/89, Hv 5/90 des LG Graz. 

Gegen Morgengrauen war ich dann so müde, dass ich mich zwischen Gestrüpp eine Schlafstätte einrichtete. Durch das rascheln und knacken von nahenden Schritte schreckte ich im nu vom Schlaf auf. Plötzlich sah ich direkt vor mir ein männliches Gesicht und dachte, dass meine Flucht nun zu Ende wäre. Der Mann war aber nicht weniger erschreckt als ich. Er drehte sich abrupt um und entfernte sich mit schnellem Schritte. Später sollte ich erfahren, dass er beim Bundesheer tätig war und an diesen Tag frei hatte und im Wald nach Schwammerln suchte. Mich packte jedenfalls die Panik, denn ich ging jedenfalls davon aus, dass er mich als Ausbrecher erkannt hatte oder verdächtigen und die Polizei anrufen würde, so dass ich in Blitztempo das notwendigste zusammenraufte und mich ebenso in eiligen Schritte entfernte, AS 145 Band I. 

Wenn mehrere Strafgefangenen gleichzeitig ausbrechen und noch dazu aus Lebenslanger Haftstrafe, so war mir klar, das intensiver Fahndung und Berichterstattung stattfand. Als er außer Sicht war, beginn ich zum laufen, fiel aber immer wieder in Schritttempo zurück, weil die Füße nicht mitmachen wollten. Ich geriet in einen asphaltierten Waldweg und gleich danach sah ich auf eine stark frequentierte Landstraße hinab, die ich unbedingt vermeiden musste, denn gerade von dort würde die Polizei oder Gendarmerie kommen, schoss mir durch den Kopf. Ich musste quasi wieder etwas zurück von wo ich gekommen war, denn auf die eine Seite des Waldweges war offener Ackerland und auf die andere Seite ging es zu steil Hügelab. 

Als ich plötzlich Motorgeräusche hörte, dachte ich sofort an einen Polizei- oder Gendarmerie wagen und mein Herz raste wie verrückt vor Panik. Ich schaute mich um, es war jedoch ein normaler Pkw auf schätzungsweise etwa 100 oder 150 Meter Entfernung und da schoss es mir spontan und instinktiv durch den Kopf „halte den Wagen an und zwinge den Fahrer mit den Messer dich aus den Gefahrenbereich schnell wegzufahren“.

Dann ging alles Blitzschnell. Ich winkte den sich nähernden Pkw, der genau neben mir stehenblieb. 20-30 Meter zuvor hatte ich schon erkannt, dass eine Frau am Steuer saß. Ich griff durch den Fahrersitzfenster und packte die Frau bei der Bluse und mit der anderen Hand hielt ich ihr das Brotmesser, das ich von einer Schrebergartenhütte mitgenommen hatte, vor der Brust. Gleichzeitig schrie ich sie wie verrückt an „Fahren Sie mich hier weg. Ich bin aus dem Gefängnis ausgebrochen und die Polizei ist hinter mir her“. Ich riss die Autotür auf, drängte die Frau auf den Beifahrersitz, stieg gleichzeitig in den Wagen und drängte die Frau auf den Fahrersitz zurück. Ich fuchtelte weiter mit dem Messer vor ihrer Brust und forderte sie auf, sofort wegzufahren. Die Frau war natürlich total erschreckt und gehorchte mir zunächst wortlos, AS 45-47. Ich hatte in diesem Moment keine Ahnung, dass es sich um die Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung handelte und dass mir und ihr eine ungeahnte Tragödie bevorstand. Ich forderte sie wiederholt auf, mich von der Gegend schnell zur jugoslawischen Grenze wegzufahren, und erklärte ihr, dass die Polizei jeden Moment eintreffen könnte. In völliger Angst versetzt, fuhr sie sofort los und bat mir wiederholt, ihr nichts anzutun. Ich versprach es ihr, soweit sie kein Blödsinn macht. Drohte ihr aber zugleich, sie mit dem Messer zu stechen, wenn sie irgendwas versuchen würde, was die Polizei aufmerksam machen könnte. Sie fuhr los und ich hielt ihr das Messer an der Hüfte angesetzt, um sie durch Drohung einzuschüchtern. Wir fuhren quer durch die Stadt Graz bis zur Südautobahn. Die Frau war derart verängstigt, das sie keinerlei Versuche unternahm. Nach Erreichen der Südautobahn, bedrohte ich sie nicht weiter und verstaute demonstrativ das Brotmesser in den Rucksack hinein. Da sie während der Fahrt quer durch die Stadt Graz keinen Fluchtversuch unternommen oder Personen oder die Polizei sonstwie zu warnen versucht hatte, ging ich nunmehr davon aus, dass sie es am wenigsten auf der Autobahn tun würde. Sie schaute mich erstaunt an und ich erklärte ihr, das ich nie wirklich die Absicht hatte, ihr was anzutun und dass es mir aufrichtig leid tun würde, ich sei  jedoch aus Angst erwischt zu werden in Panik geraten.

Die Frau atmete sichtlich auf und wirkte sofort beruhigter und wir begannen uns zu unterhalten. Ich erklärte ihr, warum ich aus dem Gefängnis ausgebrochen sei und erzählte ihr über die Missstände im Gefängnis, was die Zeugin auch dann protokollarisch bestätigte ( AS 57, „Aufgrund seiner Erzählungen ist er nicht direkt auf der Flucht aus dem Gefängnis, sondern er wurde in der Strafanstalt äußerst schlecht behandelt und schikaniert und will damit nur auf die schlechten Verhältnisse im Gefangenenhaus aufmerksam machen. Aus diesem Grund hat er auch die Zeitung angerufen“). 

Umso erstaunter war ich wiederum, als sie mir sagte, dass ich ihr nicht immer wiederholen müsse, dass sie mir glauben sollte, weil sie wüsste, dass ich ihr die Wahrheit sagen würde. Und als ich sie perplex fragte, wieso sie es wüsste, erzählte sie mir, das ihr Mann hoher Regierungsbeamter sei und das sie gelegentlich Gespräche unter den Beamten beiwohnen würde und von daher wüsste, das in der Justizanstalt Graz-Karlau unmenschliche Haftbedienungen herrschen würden.

Ich versprach ihr wiederholt, dass sie sofort nach Hause zurückfahren könne, sobald wir die jugoslawische Grenze erreicht hätten, und entschuldigte mich ebenso oft für die an sie begangene strafbare Handlung. Ich sagte es aufrichtig und mit voller Überzeugung, denn einstweilen hatte ich die Panikstimmung abgelegt und es wurde mir schock artig bewusst, das ich die Frau und mich selbst in einen unglaublichen Sache und Schlammassel hinein katapultiert hatte. 

Ich behielt ihr gegenüber während der ganzen Zeit einen höflichen und respektvollen Ton. Erst etwas später fragte ich sie, ob ich sie bei ihrem Vornamen ansprechen dürfte und sie stimmte zu. Was ich damals nicht wusste, war, das meine primäre strafbare Handlung an ihr, sie nämlich angehalten und zur Fahrt zur jugoslawische Grenze mit Waffengewalt gezwungen zu haben, der Tatbestand der Nötigung nach §§ 105, 106 StGB darstellt mit Strafdrohung von 6 Monate bis 5 Jahren Haft (Strafurteil, AS 130-131, Band III). Ich ging stattdessen davon aus, dass es sich um eine Geiselnahme handelt mit Strafdrohung bis zu 20 Jahren Haft. Ein fataler Irrtum, wie sich später herausstellen sollte. 

Ich erzählte ihr zwischendurch auch, weshalb ich im Gefängnis saß, nämlich weil ich Bank- und Postüberfälle begangen hatte und dabei einen Postbeamten so unglücklich traf, das er Tage später verstarb. Auch hier zeigte sie sich sehr neugierig und ließ sie den Ablauf der Überfälle schildern und fragte dazwischen nach, AS 57.

Die weitere Fahrt auf der Südautobahn verlief jedenfalls soweit entspannt, als das an ihr äußerlich keine große Anspannung oder permanente Angst zu bemerken war. Das konnte ich schon daran erkennen, indem sie mich offen anschaute und den Blick hielt. Wir unterhielten uns zunächst näher über die Missstände in der Justizanstalt und sie fragte immer neugierig nach. Ich erzählte ihr auch von meiner spektakulären Protestaktion auf dem hohen Kirchendach der Justizanstalt Garsten vom 31.5. auf den 1.6.1983. Sie erinnerte sich sehr gut daran und war ziemlich verdutzt, das ich es war und ich musste ihr näheres und in Detail darüber erzählen. 

Zwischendurch erklärte ich ihr wiederholt, dass ich unbedingt nach Jugoslawien müsse und bat sie mir zu helfen, um von dort wiederum in meinen Heimatland Uruguay zurückkehren zu können. Sie schaute mich fest und prüfend an und sagte, „Ok, ich helfe Ihnen und fahre Sie zur Grenze, aber versprechen Sie mir, das Sie mir nichts antun“.  Ich wusste natürlich, dass sie in dieser Situation kaum eine andere Wahl hatte, als mir zuzustimmen. Trotzdem hatte ich komischerweise ein gutes Gefühl, das sie es aufrichtig meinte. Ich konnte mit ihr an und für sich sehr gut kommunizieren. Ich war auf der Höhe ihrer Sprache und Ausdrucksweise, worüber sie sogar sehr überrascht war. 

Dass ich aus Uruguay stammen würde, machte sie neugierig und ich erzählte ihr von meiner glücklichen Kindheit in Uruguay, während sie stets erstaunt darauf reagierte, wie gut ich die Deutsche Sprache und die Ausdrucksweise beherrschen würde.  Ich erzählte ihr wiederum, das ich es von allein gelernt hätte im Gefängnis, vorwiegend in Isolationshaft durch vielen Lesen und Schreiben, letzteren um meine Memoiren und Beschwerden gegen Missstände im Gefängnis ordentlich schreiben zu können. 

Dazwischen fragte ich sie nach einer Straßenkarte, um mich orientieren zu können, und sie nahm es aus den Handschuhfach (As 47, „Ich habe dann auf meiner Straßenkarte, die ich im Fahrzeug mitführte, nachgesehen und bin in Richtung Lavamünd gefahren“).  

Im offenen Handschuhfach fand ich hundert Schilling und ich fragte sie, ob sie mir das Geld für Lebensmittel geben könne und erklärte ihr, dass ich seit meiner Flucht kein einziges richtiges Mahl gehabt hätte. Sie bejahte, dass ich das Geld behalten könne (AS 53, „bezahlt wurde von meinem Geld, welches ich ihm teilweise gegeben bzw. eigenhändig bezahlt habe). Vor Wolfsberg machten wir kurz halt, um auf die kleine Seite zu gehen. Und da der Benzinzeiger ziemlich unten war, beschlossen wir bei Wolfsberg Benzin nachzutanken. Sie tankte ca. 20 Liter, um genug für die Rückfahrt zu haben und bezahlte mit den hundert Schilling, die sie mir zuvor gegeben hatte (AS 47, 93, 220 Band I u. II. „ Kurz nach der Autobahnabfahrt habe ich bei einer Tankstelle um 100 Schilling getankt, von dem Geld, das ich ihn gegeben habe“. 

Später fand sie in ihrem Führerscheinetui noch etwas 200 hundert Schilling, mit die sie dann in Lebensmittelgeschäfte und in Gast- und Kaffeehauslokale bezahlte. Dafür sollte ich später dann wegen schweren Raubes angeklagt und verurteilt werden. 

Von Wolfsberg Richtung St.Andrä und St.Paul, unterhielten wir uns eher über privates. So erzählte sie mir von ihrer Familie und das sie mehreren Kinder hätte. Ich wiederum erzählte ihr, dass ich wegen Bank- und Postüberfälle im Gefängnis gelandet wäre und dass ich verheiratet wäre. Sie fragte mich nun näheres über meine Frau und als ich ihr unter anderem erzählte, dass sie mich zwar besuchen kommen darf, dass wir uns aber nicht einmal ein Bussi geben durften, da reagierte sie mit Empörung: „Das ist aber eine Gemeinheit“. Ihre Empörung und Ton machte mich stutzig. Irgendwie spürte ich, dass die Frau ihre Verängstigung völlig abgelegt hatte und dass sie für die Situation nunmehr ungewöhnlich entspannt wirkte. Ich beobachtete sie von der Seite, um mich vorzugewissern, ob sie mir nichts vorspielte und zu täuschen versuchte. Nein, sie täuschte mich nicht und zudem sah ich das erste Mal, dass die Frau schön war und im besten Alter von 37 Jahren, wie sie mir auf meine Frage hin antwortete. Erst zu diesem Zeitpunkt kam mir erstmals der Gedanke und leisen verlangen nach Sexualität.   

Die Anspannung der Tagelangen Flucht, die ständige Angst auf der Flucht und die Panik Situation sowie des Tagelangen Hungern und die Schmerzen und die Müdigkeit, ließen kein platzt für etwas anderes frei.

Minutenlang machte sich im Auto gespanntes Schweigen breit. Weniger aus Verlangen als vielmehr aus Neugier, was und wie sie antworten würde, fragte ich sie Minuten darauf, „ich bin zwar verheiratet, habe aber schon elf Jahre lang mit keiner Frau geschlafen. Lassen Sie mich? Ich verspreche ihnen nicht brutal zu sein“. 

Sie schaute mich kurz an und antwortete nach kurzer Pause, „Ja, aber nicht im Auto“. Ich wusste vor erstaunen nichts Weiteres zu sagen. Stattdessen schaute ich sie öfters prüfend an um festzustellen, ob sie mich für blöd hält und austricksen will und ob sie nicht doch etwas plant. Mir war mittlerweile sehr klar geworden, dass die Frau außergewöhnlich Intelligent war mit sehr starker Persönlichkeit. Ich dachte mir auf der Hut zu sein. Ich wurde plötzlich nicht mehr Schlau aus ihr. Ihre Antwort und Zustimmung kam für mich unerwartet. Ich hatte ein klares „Nein“ erwartet.  

Jedenfalls setzten wir die Fahrt fort und unterhielten uns nurmehr Bruchweise. Ich war nun wie gehemmt und mir ging ihre Zustimmung nicht aus dem Kopf. Mittlerweile wusste ich von ihr, das sie auch Kinder hatte und dachte mir, dass sie lediglich vernünftig zu handeln versucht, damit ihr nichts geschieht; das sie eben ihre Sexualität als Waffe einsetzt, so dass ich auf der Hut sein sollte. Kurz vor St. Paul entdeckten wir dann ein Straßenschild „Grenzgebiet“ und Bogen von der Straße in einen Acker weg hinein und hielten den Wagen in der Nähe von Bäumen. Wir schauten uns die Straßenkarte näher an und waren uns sicher nur wenige Kilometern vor der jugoslawische Grenze zu sein. 

Ich besprach mit ihr die weitere Vorgangsweise und sagte ihr, dass sie mich bis knapp vor der Grenze zu Fuß begleiten sollte, damit ich entsprechenden Vorsprung hätte. Danach sollte sie zu ihrem Auto zurückgehen und entweder zur Polizei oder nach Hause zurückfahren, womit sie auch einverstanden war. Jedenfalls drückte sie keine Ablehnung aus und machte auch keinen anderen Vorschlag. Ich bat sie um die Straßenkarte, um mich in der weiteren Folge der Flucht zu orientieren und sie bejahte. Sie nahm ihr Führerschein und anderen Sachen vom Handschuhfach und versperrte das Auto. Dann machten wir uns auf den Weg in den Wald und durch den Wald Richtung Staatsgrenze. Erstaunen ließen mich ihre Begeisterungsausbrüche dazwischen, „Als kleines Kind habe ich von Räuber-und-Gendarm-Spiele geträumt und jetzt bin ich selber mittendrinn!“. Ich konnte es nicht glauben und merkte, dass sie mich mit ihren Antworten und Reaktionen immer wieder von neuen überraschte. Das sie die die Angelegenheit nunmehr als Räuber-und-Gendarm- Spiel sah, das freute mich einerseits sehr, andererseits konnte ich es aber nicht ganz begreifen. Ich wusste natürlich, das ich mich ihr gegenüber äußerst höflich und Respektvoll verhielt sowie das meine Entschuldigungen bei ihr Gefallen gefunden hat, aber das ich die Frau in so kurzer Zeit fast für mich gewinnen konnte, was eindeutig den Anschein hatte, das überraschte mich ganz besonders. 

Nach kurzem Fußmarsch in dem Wald setzten wir eine Rastpause ein, denn meine Füße schmerzten höllisch. Die Füße waren von der permanente Nässe aufgeschwemmt und die Blasen geplatzt. Die Verstauchung und die Verletzung auf dem Handballe waren wiederum nicht so schlimm, wie ich anfänglich befürchtete. 

Bei diesem Rastplatz näherte ich mich ihr erstmals und mehr als Neugier sexuell, indem ich meine Hand auf ihr Jean auf Schoß höhe legte und sie zwischen den Beinen berührte und streichelte. Eigentlich hatte ich spätesten hier erwartet, das sie zumindest und zunächst „nein“ sagen würde, was ich schon von daher respektiert hätte, weil ich aus Müdigkeit und Schwäche ziemlich Lustlos dazu war und angst vor den Versagen hatte. Es kam aber kein „Nein“. Somit wurde mir klar, dass die Frau tatsächlich Sex wollte, aus welchem Grund auch immer. Ohne Worte zogen wir uns nackt aus und sie legte sich auf ihre Kleider. Sie hatte trotz ihres Alters und mehreren Kinder eine erstaunlich schöne Figur. Um mich zu schonen, machte ich mich zuerst mit dem Mund und mit der Zunge an ihr heran, indem ich ihren Unterleib überall küsste und ihre Scheide und After mit der Zunge liebkoste und in ihr eindrang. Dabei merkte ich, dass die Frau sexuell ausgehungert sein musste. Sie reagierte und zuckte nahezu auf jede Berührung. 

Wenn ich zunächst wegen der körperlichen Strapazen sexuell zu versagen fürchtete, so doch weckte ihr Geschlechtsgeruch, ihre Erregung und Bereitschaft meine Instinkte, so dass wir den Geschlechtsverkehr durchführten, wobei sie schon durch den Vorspiel entsprechend erregt war und der Höhepunkt nicht lange auf sich warten ließ. Später gab sie bei der Polizei zu Protokoll: „Er war zwar nicht brutal zu mir, aber es war gegen meinen Willen“ AS 51. Abgesehen davon, das wir uns dieser Aussage zuvor abgesprochen hatten, um sie vor kompromittierendes zu schützen, wurde ich vom Gericht Graz entgegen ihrer Aussage sowie anderen entlastender Tatumstände und Fakten, wegen der schwersten Form der Vergewaltigung unter besonderen Qualen und Erniedrigung verurteilt. 

Mein leiser Verdacht, der ich zuvor hatte, dass sie mitunter ihre Sexualität einsetzt, um mich in Sicherheit zu wiegen, verflog dahin. Irgendwie schien mir das Ganze unwirklich. Die Frau war unglaublich, dachte ich mir. Später kamen aber Aspekte hinzu, die ihre Reaktion auf das Ganze verständlicher gestalten. 

Aus persönlicher Erfahrung mit zwei Mütter und Ehefrauen von früher her, wusste ich, das sie ihren Männern betrogen, weil sie von ihnen sehr vernachlässigt wurden, aber die gegenwärtige Situation war eine ganz andere natürlich. Sie machte den Eindruck, als wenn sie sich von schwerer Last befreit hätte. Sie wirkte im nu ausgelassen und Lebenslustig. Mit ihren 37 Jahren und der vollschlanken Figur wirkte sie sehr attraktiv und konstitutionell in bester Verfassung. Es ist ein Prachtweib und ich habe gut getan sie menschlich zu behandeln und ihr gezeigt zu haben, wie begehrlich sie sei, sagte ich mir. 

Als sie mir dann auf den Fußmarsch durch den Wald des weiteren erzählte, das sie mit ihren Mann seit fast zwei Jahren unter den selben Dach aneinander vorbeilebten, und  das sie auch keinen Sex hatten sowie das sie den Verdacht hätte, das er sie mit einen anderen betrüge, so dass sie sich längst schon scheiden hätte gelassen, wenn die Kinder nicht da wären, wurde mir klar, das ihr Verhalten nicht nur mit Befriedigung und Abenteuerlust zu begründen war, sondern auch mit Zorn und Rache gegen ihren Mann. Offenbar stand ihr das Familienleben mit ihrem Mann schon bis zum Halse raus. 

Nicht im vollen Umfang, aber es dämmerte mir schon damals inmitten einer sich anbahnenden menschlichen Tragödie und Drama zu stehen. Ich fühlte mich plötzlich sehr unwohl bei dem Gedanken, wie ich und sie aus dieser Situation wieder raus bringen könnten. Es war etwas passiert, was die Vorstellungskraft jedes Menschen übersteigt, das war mir klar. Es ist einfach unvorstellbar, das eine Mutter und zudem Ehegattin eines Oberregierungsrates mit einen Verbrecher und Gefängnisausbrecher freiwillig mitgeht und das sie sich zudem auf sexuellen Handlungen einlässt. Die Frau nutzte die Situation aus, um sich sexuell abzureagieren und um sie sich Luft zu verschaffen. Das dachte ich mir auch zunächst. Wenn man sich aber das Gesamtbild der dramatischen Situation vor Augen führt, war es dem nicht so. 

An und für sich ist nichts außergewöhnliches, das Hausfrauen und Mütter gelegentlich fremd gehen, weil sie sich von ihren Ehemännern vernachlässigt fühlen. Das ist heute kein Geheimnis und Tabuthema mehr. Moralisch wird es aber nach wie vor schlimmer angeprangert, als wenn ein Ehemann eine Geliebte hat oder regelmäßig in einen Bordell geht, da ist es nur ein Kavaliersdelikt.  

Im gegenständlichen Fall ist die Situation jedenfalls und natürlich um das vielfache pikanter und delikater, weil es sich immerhin um die Ehegattin eines hohen Regierungsbeamten handelt. Von vulgärer Entgleisung kann aber sicher nicht die Rede sein.

Wir marschierten weiter und kamen bei einem Bauernhof vorbei, wo wir beim Bauer und Bäuerin um ein Glas Wasser baten, das wir auch bekamen. Da wir uns der Staatsgrenze sehr nahe wähnten, gingen wir in gemütliches Tempo weiter, um nicht zu früh anzukommen. 

Als sich die Abenddämmerung ankündigte, ahnten wir schon das Unheil, denn immer noch war weit und breit keine Staatsgrenze zu sehen. Andererseits wurde ihr Rückkehr zum Pkw in der Dunkelheit zunehmend unmöglicher, denn sie würde in Stockdunkelheit geraten und erst recht nicht weiterkommen. Ich bat sie bei mir zu bleiben bis ich die Grenze erreicht hätte, auch wenn es bis zum nächsten Tag dauern sollte, so dass ich meine Flucht sicher fortsetzen könne, denn, wie ich ihr erklärte, wenn sie jetzt weggehe und zur Polizei ginge, dann hätte ich kaum eine Chance über die alarmierte Grenze zu kommen. Sie stimmte zu, wenn auch in Zweifel geraten, was sie dann ihr Mann und der Polizei sagen sollte. Offenbar dämmerte es auch ihr schön langsam, dass sie zu weit gegangen war, so dass sie sich Sorgen zu machen begann. 

Um sie zu beruhigen suggerierte ich ihr mit Überzeugung ein, dass sie dann der Polizei und ihren Ehemann ganz einfach sagen sollte, dass ich sie eben permanent bedroht und dazu gezwungen hätte und das sie absolut keine Gelegenheit um Hilfe zu schreien gehabt hätte, geschweige denn um zu flüchten. 

In diesem Moment wurde mir auch klar, das ich alles auf mich nehmen musste, um die Frau nicht im Geringsten zu kompromittieren, so dass ich mit Überzeugung auf ihr einreden konnte. Wir überquerten mehreren Landstraßen und hofften endlich auf ein Schild mit „Grenzübergang“ zu stoßen, stattdessen wurde es aber immer dunkler bis wir kaum weiter konnten und uns im Wald eine trockene stelle zum ausrasten aussuchten.

Uns war einstweilen klar geworden, das wir vom richtigen Weg abgekommen sein mussten, andernfalls hätten wir die Staatsgrenze schon längst erreicht. Wir aßen Konserven, die ich im Rucksack hatte. Auch gab ich ihr ein Pullover, denn sie war nur mit Turnschuhen, Jeans und eine Bluse unterwegs.

Bei diesem Rastplatz kam es neuerlich zu sexuellen Handlungen. In der Hauptsache führte ich manuelle und oralen Verkehr durch, indem ich sie mit der Zunge und Finger lange und stark im After und Scheiden Bereich liebkoste, während sie mein Penis mit der Hand massierte. Vor allem drang ich mit der Zunge ganz tief in ihr After ein, weil ich von anderen Frauen wusste, dass ihnen das wahnsinnig gefällt und erregt. Erst als ich merkte, dass sie den Höhepunkt nahe war, drang ich in ihr ein, Anal und Vaginal. Nach dem Höhepunkte küsste und liebkoste ich ihr Schoss und Hinterteil weiter, um ihr zu zeigen, wie glücklich und befriedigt ich sei und wie begehrlich sie ist. Danach legten wir uns eng aneinander, um uns auszurasten und vor der nachts frische gegenseitig warm zu halten. Dabei schob ich meine Hand unter ihre Kleider, umfasste und streichelte ihre Brüste zärtlich bis sie eingeschlafen war. 

Während sie schon schlief, dachte und spürte ich, dass diese Frau mein Untergang sein würde. Ich beobachtete sie im Schlaf. Da ertappte ich mich das erste Mal zu überlegen, ob und wie ich sie töten sollte. Und wenn ich sie töte, so darf sie nichts spüren, dachte ich mir. Ein schneller Herzstich oder ein fester Schlag auf den Genick, jedenfalls darf sie nicht leiden, sagte ich mir. Gleichzeitig wusste ich aber mit Gewissheit, dass ich das nie tun würde, egal was es mir koste.

Gegen vier Uhr früh wachten wir auf und machten uns weiter auf den Weg. Die ersten und fernen Tags schimmer wiesen uns den Weg. Allerdings wussten wir nicht, welche Richtung zur Staatsgrenze der richtige war. Ich war völlig orientierungslos und hatte überhaupt keinen wirklichen Plan. Wir gingen nur drauflos Richtung vermeintliche Staatsgrenze. Dabei mussten wir Drahtzäune überklettern und teilweise steile Waldabgänge bewältigen. Dabei war sie zwei-dreimal gestolpert und hingefallen.

Als es heller wurde, sahen wir einen riss und Blutfleck auf den Jean ihrer rechten Oberschenkel. Es war eine Fleischwunde, die sie sich entweder beim überklettern von Drahtzäune oder durch einen am Waldboden gelegenen spitzen oder scharfen Gegenstand zugezogen hatte. Ich reinigte die Fleischwunde mit einen Papiertaschentuch und legte ihr eine Wundpflaster an, beides ich beim einbrechen in Schrebergartenhütten mitgenommen hatte. Um alles zu vermeiden, wodurch ihre Fleischwunde entzündet hätte werden können,  gab ich ihr meine Hose und ich zog die ihre vom riss beschädigten und vom Blut befleckten an. Auch hier wurde ich später wegen schweren Raubes verurteilt.

Wir setzten unser Weg fort, ohne das sie in der Weiternen Folge schmerzen verspürte. Kurz darauf stießen wir auf einen Dorf nahe St. Michael, wie wir uns auf der Straßenkarte orientierten. Wir beschlossen auf einen nahe gelegenen Bauernhof zu gehen, wo wir uns etwas warme Nahrung zu schnorren versprachen. 

Sie schaute plötzlich in ihrem Führerscheinetui nach und fand einige Geldscheine, so zirka 200 Schilling, und meinte, dass wir nun etwas Geld für Nahrungsmittel hätten. Mir kam der Fund komisch vor und ich dachte mir, dass sie es gewusst haben musste, die Geldscheine sie dort mitunter als zusätzlichem Taschengeld vor ihrem Mann versteckte. 

Im Bauernhof wurden wir vom Bauer und der Bäuerin sehr freundlich empfangen und sie gab dann bei der Polizei zu Protokoll: „Wir sind zu einem Bauernhof gegangen, um uns dort Lebensmittel zu besorgen. Wir haben dort Getränke, Speck und Brot organisiert“, AS 53.

Sie bot ihnen etwas Geld an, aber die Bauern ließen sich die Gastfreundschaft nicht nehmen. Wir erzählten ihnen, dass wir mit einen Moped nach Jugoslawien unterwegs gewesen wären, aber einen Unfall gehabt hätten, so dass wir nun zu Fuß weitermüssten. Wir verabschiedeten uns freundlich und gingen anschließend entlang der Landstraße und bogen dann in eine Waldlichtung ein.

Dort besprachen wir die Situation und ich erklärte ihr, dass ich bei hellem Tag die Staatsgrenze unmöglich überschreiten könne, so dass ich unbedingt den Abend abwarten müsste. Ich war mittlerweile völlig verunsichert und wusste im Grunde nicht richtig, was ich eigentlich wollte. Einerseits wollte ich die Staatsgrenze überschreiten, weil ich mir die Fortsetzung der Flucht aus dem Ausland leichter vorstellte, andererseits schien mir die Überschreitung der Staatsgrenze, noch dazu bei hellem Tag zu gefährlich. Sie wiederum war von der Sorge beklagt, was sie ihrem Mann nach der Rückkehr sagen sollte. Da schlug ich ihr vor, dass sie auf mich keine Rücksicht nehmen sollte, weil ich ohnehin erschossen würde, sobald mich die Polizei sichtig wird. Und falls ich nicht erschossen werde, so würde ich schon allein wegen meiner primären strafbaren Handlung an ihr mindesten 20 Jahre Haft bekommen. Ich redete auf sie ein, dass sie sagen sollte, dass ich sie ständig bedroht und brutal behandelt und wiederholt vergewaltigt hätte. Ich würde keinen Tag Haftstrafe mehr oder weniger bekommen, ob sie es sage oder nicht sage, erklärte ich ihr weiter. Und dabei war ich selbst davon überzeugt, weil ich irrtümlich davon ausging, dass meine primäre strafbare Handlung an ihr um eine Geiselnahme handelte. Dabei war es nur Nötigung nach §§ 105 u. 106 StGB, Hauptfrage VI des Strafurteils, AS 127-135. 

Sie fing zu weinen an und sagte mir, das sie das nicht könne und schlug mir vor, das wir wegen der sexuellen Handlungen überhaupt nichts sagen sollten, allein schon wegen ihrem Mann. Ich verstand, dass sie Angst hatte, wie ihr Mann als Regierungsbeamter darauf reagieren würde, allein schon in Berücksichtigung der gesellschaftlichen Stellung, die sie innehatten. Andererseits, erklärte ich ihr, könnte das verschweigen von sexuellen Handlungen ein großer Fehler  sein, weil weder die Polizei noch ihr Mann ihr glauben würden, das ich sie nach so langer Haft und sexueller Entbehrung nicht missbraucht hätte, so dass sie erst recht  in Verdacht geraten könnte. Des Weiteren schlug ich ihr vor, ihr eine schriftliche Selbstanzeige zu verfassen, wo ich alles hineinschreiben würde, so dass sie nur die Selbstanzeige bei der Polizei abzugeben braucht. Sie fing erneut zu weinen an und machte sie größte sorgen, was aus mir wird und das ich getötet werden könnte. Sitzend nahm ich sie in die Arme, streichelte ihre Haare und versuchte sie zu beruhigen. Ich spürte die Dramatik der Situation und fror. 

Um irgendwie aus der dramatischen Emotion raus zu kommen, fasste ich sie zwischen den Beinen und lenkte die Situation um. Zunächst wollte sie nicht, weil sie vor Sorge nicht in der Stimmung war, aber sie wehrte sich nicht, als ich ihr die Hose runterzog und ihr Schoss zu liebkosen begann. 

Danach gingen wir in St. Michael in eine kleine Bäckerei Geschäft, wo wir von einer Frau und einen sehr jungen Buben, offenbar ihr Sohn, bedient wurden, AS 53. Wir kauften dort frischen Brot und ein paar Butterstangerln und tranken eine Tasse heißer Milch. 

Auch in der weiteren Folge bezahlte immer nur sie von dem Geld, das sie in ihrem Führerschein gefunden hatte. Anschließend gingen wir in einen großen Lebensmittelmarkt, um Schreibzeug für die Selbstanzeige einzukaufen, AS 53. Dort ging sie dann allein auf die Toilette, um ihr Bedürfnis zu verrichten und um sich zu waschen. Ich wartete vor den Toilettenraum auf sie (AS 53, „In der Ortschaft St. Michael suchten wir ein Lebensmittelgeschäft auf, wo wir noch verschiedene Lebensmittel und Getränke kauften. Bezahlt wurde von meinem Geld, welches ich ihm teilweise gegeben habe bzw. eigenhändig bezahlt habe“ und „In einem Supermarkt besorgte er sich noch weitere Getränke, sowie Schreibzeug bestehend aus einem Abreißblock und einem Filzstift“. 

Wir bewegten uns auf der Straße und in die Geschäfte und gegenüber anderen Personen ganz normal. Ich hatte kaum bedenken, mich mit ihr in der Außenwelt und öffentlich zu bewegen. Und wenn schon, so doch nicht wegen ihr, sondern das wir zufällig auf Polizei oder auf Gendarmerie stoßen konnten, die Ausweiskontrolle verlangt hätten oder die mich aufgrund der Berichterstattung als den Gefängnisausbrecher erkennen hätten können. Danach gingen wir wieder in einen Wald, wo ich mit dem Kopf auf ihren Schoss gelegen einem Mittagsschlaf machte.

Als ich wieder wach wurde, fragte sie mir als ersten, was sie der Polizei sagen sollte, warum sie nicht davongelaufen ist, während ich schlief. Die Frau machte sich mittlerweile sehr große Sorgen, wie sie sich gegenüber der Polizei und ihrem Ehegatten rechtfertigen sollte. Und ich wusste, dass sie mehr als recht hatte. Da ich nicht einmal eine schnurr zum fesseln mithatte, fiel mir Momentan selber nichts ein. Da sie mich weiterhin fragend anstarrte, fiel mit spontan die schnurr vom Rucksack und von die Turnschuhe ein und sagte es ihr auch, worauf sie sich beruhigte, AS 53. 

Schließlich verfasste ich die Selbstanzeige und eine politische Manifestation gegen die Justiz, AS 33 bis 43. Und sie gab dann am 9.8.1989 bei der Polizei zu Protokoll: „Bei dieser Raststelle hat er auch das Schreiben, welches ich heute bei der Anzeigeerstattung mitgebracht habe, geschrieben und mir übergeben“, AS 53. 

Um sie zu beruhigen und zu schützen, schrieb ich in der Selbstanzeige auch, dass ich sie mit einem Stich von Anfang an eingeschüchtert hätte. Sie wehrte sich dagegen, aber ich brachte es ihr plausibel bei, erklärte ihr aber gleichzeitig, das sie wegen der Wunde auf keinen Fall zu einen Arzt gehen sollte, weil ein Arzt sehr wahrscheinlich feststellen würde, das es sich um keine Stichverletzung handelt. Und sie ging wegen der Wunde tatsächlich zu keinen Arzt und sie gab dann zu Protokoll vor dem Untersuchungsrichter an: „Im Bereich des rechtens Oberschenkels verspürte ich durch die Stichverletzung etwa 2 Wochen hindurch Schmerzen, zumal die Wunde etwas geeitert hat, ich suchte jedoch keinen Arzt auf und schließe ich mich dem Strafverfahren nicht als Privatbeteiligter an“, AS 225.  

Ich erklärte ihr erneut und in Detail, wieso und warum es keinen Sinn hätte auf mich Rücksicht zu nehmen und das sie mich auf keinen Fall schaden kann, wenn sie das eine oder das andere gegen mich aussagt, egal ob es wahr ist oder nicht. Die Situation belastete sie sehr stark, zumal ich ihr alles nur Mögliche gegen mich einsuggerierte, indem ich es ihr auf einen Punkt brachte „ Entweder gelingt mir die Flucht in meinen Heimatland Uruguay oder ich bin ein toter Mann. Daher keine Rücksicht auf mich nehmen“. Mir war selber nicht gut zumute, weil ich wusste, dass ich mich aufgegeben hatte, denn ich sah in Wirklichkeit weit und breit keine Chance in Uruguay zu landen, andererseits war mir klar und selbstverständlich alles dafür zu tun, um sie nicht zu kompromittieren. 

Ich ertappte mich erneut, zu überlegen, ob ich sie nicht doch töten und im Wald eingraben sollte, um mir eine vernichtende Zusatzhaftstrafe zu ersparen. So verführerisch die Möglichkeit auch schien, wusste ich gleichzeitig ganz entschieden, dass ich niemals dazu in der Lage sei. Über einen Menschen in reinster Tötungsabsicht herzufallen, noch dazu über eine Frau und Mutter, das war sicher nichts für mich – da kann über mich sagen was man will oder nicht. 

Es ist richtig, dass ich bei einen Postamt Überfall auf einen Postbeamten und einen Taxichauffeur schoss, jedoch sicher nicht um zu töten. Der Postbeamte wollte mir die Pistole aus der Hand reißen, worauf ich in Wirklichkeit Reflexartig schoss und den Postbeamten unglücklicherweise so traf, das er acht Tagen später an den Folgen verstarb. Der Taxichauffeur wiederum hatte wahnsinnig reagiert und verfolgte mich nach dem Postamt überfall. Und da er auf wiederholten Warnungen meinerseits nicht reagierte und mich stattdessen weiterhin zu Fuß verfolgte, wollte ich ihn auf den Schenkel schießen, traf ihn aber in die Brust und verletzte ihn schwer. Ich hatte zuvor nie wirklich mit einer Schusswaffe geübt und schoss nur auf gut Glück zu treffen, wohin ich treffen wollte. Das ist keine Ausrede, denn letztlich habe ich es, wenn auch ungewollt  im Kauf genommen, so dass die Lebenslange Haftstrafe auch in Ordnung geht. 

In die Mittagsstunden gingen wir erneut in den Ortsinneren von St. Michael und stillten dort in einen Gasthaus unser Durst mit einer Coca Cola, AS 53. Es waren zirka 7-10 Personen im Gasthaus anwesend. Ich hatte keine Angst, dass sie einen Fluchtversuch oder sonstiges tun würde, um die Aufmerksamkeit von Personen oder der Polizei zu erregen. Sie war dazu selbst zu weit gegangen und es lag nunmehr auch in ihrem eigenen Interesse, das ich die Staatsgrenze überschreite und das mir die Flucht nach Uruguay gelingt. 

Am 16.10.1989, also knapp 2 Monate danach, gab sie dann vor dem U-Richter zu Protokoll: „Ob der Mann tatsächlich zu mir sagte, dass er mich niederstechen würde bei einem Fluchtversuch, kann ich mich nicht mehr erinnern“, AS 223.  

Schon in der Früh beim Bauernhaus habe ich sie gefragt, ob sie nicht zu Hause anrufen wolle, damit sich ihr Mann und die Kinder keine zu große Sorgen machen, aber sie verneinte es und sagte mir, das sie es ihrem Mann persönlich sagen will. 

Danach gingen wir wieder im Wald, denn wir mussten die Dunkelheit abwarten, damit ich die Staatsgrenze überschreiten könne. Am späten Nachmittag machten wir uns wieder auf den Weg. Wir kamen in Bleiburg an, wo wir in einem Gasthaus neuerlich eine Coca Cola tranken, AS 53. Es waren nur wenige Gäste anwesend. Dann setzten wir uns nahe des Bahnhofes auf einen öffentlichen Park sitz und warteten die hereinbrechende Dunkelheit ab. 

Anhand der Straßenkarte wussten wir, dass die Staatsgrenze relativ nah lag und wir wollten dort nicht bei Tageslicht eintreffen. Da ich raucher war und schon über einen Tag keine Zigarette mehr geraucht hatte, gingen wir in ein unmittelbar nahegelegenes Kaffeehauslokal und kauften dort eine Schachtel Zigaretten, AS 53. 

Zirka eine Stunde später kehrten wir neuerlich in dasselbe Kaffeehaus ein und tranken dort einen Kaffee, weil draußen mittlerweile frisch geworden ist. Ich hatte zunächst höchsten bedenken, denn erst beim zweiten mal entdeckte ich oberhalb des Kaffeehauseinganges eine Hinweistafel für die Gendarmerie, womit mir klar war, das im ersten Stock des Hauses eine Gendarmerie Stelle sein musste, AS 53. 

Mittlerweile war das Kaffeehaus mit mindesten zwanzig Gästen besetzt, wobei sich beim hinteren Raum um eine Tanzfläche handelte. Wir nahmen auf einen Tisch des Vorraumes Platz und bestellten einen Kaffee für sie und ein Tee für mich. Sie bezahlte sogleich. Später sollte ich wegen der Getränke, die wir konsumierten wegen schweren Raubes an ihr angeklagt und zu einer 18 jährigen Haftstrafe verurteilt werden. 

Als sie mir plötzlich sagte, dass sie auf die Toilette müsse und gleichzeitig die sich in der Nähe befindliche Serviererin fragte, wo die Toilette sei, wurde ich ziemlich nervös, denn ich fühlte mich Momentan überrumpelt. Im Hinterkopf hatte ich durchaus noch Reste an Misstrauen. Der Weg zur Toilette führte zudem über die Tanzfläche, aber meine Befürchtungen lösten sich in die Luft auf, denn sie ging und kam ganz normal wieder zurück.

Seit ich ihr die Selbstanzeige übergeben hatte, wirkte sich wesentlich beruhigter, sicherer und lockerer. Sie hatte nun den Beweis in der Tasche, den sie brauchte, um sie sich zu rechtfertigen. Diese Frau überraschte mich in jeder Hinsicht. Nie in meinen Leben hätte ich sowas für möglich gehalten, andererseits konnte ich sie sehr gut verstehen. 

Das natürlichste der Welt vermisste sie von ihren Mann schon sehr lange und zudem wurde sie ganz einfach von der Situation und Gefühle mitgerissen. Irgendwie explodierte es in ihr und sie wollte sich nicht nur Luft verschaffen, sondern sie setzte sicher auch ihre Waffen ein, im Glauben und in instinktiver Vorsicht, mich gut stimmen zu müssen, damit ihr letztlich doch nichts passiere.

Unmoralisches ist der Frau überhaupt nichts vorzuwerfen. Das Drama der Situation hat sie mitgerissen und im nu in eine andere Welt hineingerissen. Das Ganze ist eine Tragödie und ein Drama, und zwar für uns beiden, auch wenn ich es eindeutig verschuldet habe. Es kam auch das mütterliche und das abenteuerliche hinzu. Denn einerseits sagte sie  mir während der Fahrt auf der Autobahn, dass sie wüsste, das ich recht hätte mit den gravierenden Missständen in der Justizanstalt, andererseits äußerte sie wiederholt, „als Kind hatte ich oft von Räuber und Gendarm Spiele geträumt und jetzt bin ich selber mittendrinn“. Da ist sozusagen einiges aufgebrochen und ausgebrochen. Die anfängliche Angst um ihr Leben, die unglückliche familiäre Situation, die sexuelle Enthaltsamkeit, die Mütterlichkeit verbunden mit Hilfsbereitschaft (Stockholmer Syndrom) und die Abenteuerlust. Auf die Frau stürzte eine Welt ein, die sie letztlich bravourös meisterte. Die sexuellen Handlungen waren ihr Ventil und somit einzige Waffe und Sicherheit, an die sie sich klammern konnte. Hinzukommt, das ich sie sehr Respektvoll und höflich behandelt habe, so dass sie hin und her gerissen war zwischen Gewissen und Hilfsbereitschaft. All das wurde mir nicht sogleich, aber zunehmend bewusst während der Flucht, gleichzeitig meine innerlich Hochachtung vor dieser Frau.  

Als wir das Kaffeehaus wieder verließen, ging ich spontan mit ihr auf die vis-a-vis der Straße liegende öffentliche Telefonzelle, rief meinen Bruder an und gestand ihm einen großen Blödsinn gemacht zu haben. Anschließend rief ich die Kärntner Kronen Zeitung an und gab die Erklärung ab, eine Geisel bei mir zu haben, die ich nun freilassen werde, jedoch ohne näheren Details und ohne einen Ort oder meinen Namen oder die ihre zu  nennen. Abgesehen davon, das sie ohnehin eine Selbstanzeige von mir in der Tasche hatte, wollte ich sie mit dem Telefonat zusätzlich schützen . Anschließend forderte ich sie auf ihrem Mann anzurufen und ihm mitzuteilen, dass sie noch in den Nachtstunden zurückkehren wird, was sie auch tat. Sie hielt sich informativ kurz, indem sie u.a. sagte, dass es ihr gut gehe und das sie noch in der Nacht zurückkehren werde und ihm dann alles erklären werde. Später gab sie zu Protokoll: „Als wir das zweite Kaffeehaus verließen, begaben wir uns zu einer öffentlichen Telefonzelle, wo ich meinen Mann anrufen durfte“, AS 53 und 223. 

Dann machten wir uns durch den Wald geschützt auf den Weg zur Staatsgrenze. Zwischendurch zog ich ihr im Wald die Hose runter, kniete mich nieder und drang mit meiner Zunge in ihr Scheide und After ein, so tief ich konnte. Ich wusste und spürte, dass es ihr immer wieder gefiel und dass es sie ziemlich erregte. Es war meinerseits kein richtiges körperliches verlangen dar als vielmehr eine emotionale. Es reizte mich allein, dass es ihr gefiel und das genügte mir. Ich ertappte mich dabei, die Frau so dankbar zu sein, das es mich geradezu drängte ihr sexuelle Lust und Befriedigung zu verschaffen, aber auch um sie bei guter Laune zu halten und von den Sorgen abzulenken. Genau wie sie, setzte auch ich meine Sexualität ein. Diese Art der gegenseitigen Hingabe verschaffte uns nicht nur Luft, sondern trieb uns zudem in eine Welt und Intensität, die einzigartig und kaum zu beschreiben ist. 

Das ganze wirkte auf mich unwirklich, wie in einen Film, wie in ein fernes Märchen, gleichzeitig aber auch unglaublich realistisch und intensiv. Das trübe Wetter, das Klirren und Knackern des Bodens beim gehen durch den Wald, die Optik der Waldumgebung, ihre Anwesenheit und Anblick spürte ich bis ins Mark und Bein. Da dachte ich und stellte mir das erste Mal so vor, wie sie begeistert ausgerufen hatte, „ Als kleines Kind habe ich von Räuber-und-Gendarm-Spiele geträumt, und jetzt bin ich selber mittendrinn“. Wie recht sie hatte, dachte ich mir und musste den Kopf ungläubig schütteln. 

Umso näher wir die Staatsgrenze von Bleiburg aus kamen, umso stärker fühlte ich Ratlosigkeit und Resignation. Es wurde mir körperlich spürbar, dass ich völlig Konzeptlos war und ich verfluchte mich überhaupt geflüchtet zu sein. Immer wieder fragte ich mir insgeheim, was ich überhaupt in Jugoslawien tun sollte, wo ich nicht einmal die Sprache kenne. Wenn schon, dachte ich mir, wäre Italien jedenfalls besser, aber wie sollte ich dorthin kommen! Der Gedanke, die Grenze doch nicht zu überschreiten und zu versuchen mich stattdessen nach Wien durchzuschlagen und in der großen Stadt unterzutauchen, nahm überhand und an Überzeugung.  

Die Lichter des Grenzpostens waren schon zu sehen, nur einige hundert Metern vor uns. Da sagte ich zu ihr spontan: „Es hat keinen Sinn. Auch wenn ich in Jugoslawien bin kann ich nicht weiter, weil ich nicht einmal die Sprache und das Land kenne“. Sie schaute mich verdutzt und ebenso Ratlos an.

Nun schlug ich ihr vor, per Autostopp schnell nach Klagenfurt zu fahren, wo wir in eine oder zwei Stunden sein könnten und wo sie sogleich zur Polizei gehen könne, während ich in der Nacht in der Stadt leichter untertauchen und verschwinden könne. 

Wenn zwei Personen gemeinsam per Autostopp fahren wollen, so ist es naturgemäß schwerer, bis ein Fahrer sich entschließt zwei Personen mitzunehmen. Daher dauerte es lange bis jemand endlich hielt. Es war ein Ehepaar mittleren Alters, das allerdings nur bis Völkermarkt fuhr, AS 55. 

Zwischendurch fing es gewaltig zu regen an, so dass von Völkermarkt aus weiter per Autostopp zu kommen unmöglich war, weil keiner hielt. Wir suchten zunächst Schutz unter einem Ob dachten Bushaltestelle und hofften sogar einem Bus nach Klagenfurt zu bekommen, doch war  dazu schon zu spät, zu dunkel und zu kalt geworden.

Teilweise durchnässt und zitternd vor Kälte, suchten wir in Völkermarkt einem Dach über den Kopf und hielten uns zwischendurch in Hauseingängen auf. Beiden war mittlerweile klar, dass wir per Autostopp nur nächsten Tag weiterkonnten, so dass es nur darum ging, wo wir über Nacht vor der Kälte und Regen verbleiben und Schutz suchen konnten. 

Auf eine kleine Tankstelle Caféhaus, tranken wir einen Kaffee um uns in die warme Räumlichkeit aufzuwärmen. Dann machten wir uns fort auf die Suche und beschlossen auf einer Baustelle in einen kanzel eines Baukrans zu steigen und dort zu übernächtigen, AS 55. 

Es war uns beiden so kalt, das wir aneinander drängten, um uns gegenseitig aufzuwärmen. Dabei kam es wieder zu Intimitäten, die anfänglich mehr den Charakter hatten, uns vor der Kälte abzulenken und mit Berührungen aufzuwärmen. Dann ließ ich sie auf den Kanzel sitz Platz nehmen, legte ihre Füße über meine Schultern und vergrub meine Zunge in ihre Öffnungen. Als ich spürte, dass sie zunehmend erregt wurde, drang ich in sie ein und bemühte mich lange auszuhalten, um unser Körperwärme zu halten. 

In den frühen Morgenstunden, verließen wir die Kanzel, gingen zur Landstraße Richtung Klagenfurt und versuchten per Autostopp weiterzukommen. Ein Arbeiter nahm uns mit, der allerdings nicht bis Klagenfurt fuhr, so dass wir neuerlich Autostopp machen mussten, AS 55. In der weiteren Folge blieb ein Kombiwagen stehen mit mehreren Arbeitern, die uns bis zum Klagenfurter Bahnhof brachten. Am Hauptbahnhof ging sie dann kurz zur Toilette. Der Bahnhof und die Straßen waren voller Autos und Menschen, die zur Arbeit fuhren oder zu Fuß unterwegs waren.  

Vis-a-vis vom Hauptbahnhof gingen wir in einem Caféhaus Zigaretten einkaufen und anschließend spazierten wir in Klagenfurt ca. eine Stunde umher, weil ich mich zunächst um einen Fluchtweg orientieren musste, da ich zuvor nie in Klagenfurt war, AS 55.

Polizeiautos fuhren an uns vorbei und wir gingen an Polizeidienststellen so selbstverständlich vorbei, als wenn nie was passiert wäre. Mir schien das Ganze zeitweise so unwirklich, als wenn ich in einen Film wäre.

Auf einen Parkbank besprachen wir anschließend die nächsten Schritte. Wir machten uns aus, das ich mit einen öffentlichen Bus wegfahre, während sie mit den Gang zur Polizei zirka eine oder zwei Stunden irgendwo wartet, damit ich entsprechenden Vorsprung hätte, was sie zusagte und auch einhielt  („Ich suchte dann kurz nach meiner Freilassung die Kirche auf und begab mich dann zur Polizei“, AS 224). 

Bei dieser Gelegenheit besprachen wir  erneut über Details ihrer Aussage bei der Polizei und ich appellierte an sie, keine Rücksicht auf meine Person zu nehmen und mich ruhig drauflos zu belasten, damit sie auf keinen Fall kompromittiert wird. Sie sollte unbedingt so wenig wie nur möglich über unsere Aufenthalte in Geschäfte und Lokalitäten sagen und was die Verletzung am Schenkel anging, so war diese so gering, erklärte ich ihr, dass sie mich damit überhaupt nicht belastet, wenn sie es als Stichverletzung angibt, wie ich es schriftlich dargelegt habe, jedenfalls würde es aber ihr sehr helfen. Auf keinen Fall sollte sie aber zum Arzt damit gehen, denn das wäre nicht gut, wenn der Arzt feststellt, dass es sich in Wirklichkeit um keine Stichverletzung handelt. Ich warnte sie auch wiederholt vor Journalisten und das sie diese am besten mit der Erklärung abweisen sollte, das sie psychisch und physisch fertig sei. 

Ich entschuldigte mich nochmals aufrichtig für meine strafbare Handlung an ihr und für die sonstigen Umstände, die ich ihr gemacht hatte. Ich wünschte ihr alles Gute zum Verlauf ihres weiteren Lebens. Ich verabschiedete mich kurzgebunden und mit einem Wangenkuss von ihr, denn uns beiden standen Tränen in die Augen. 

Der erste Bus, die ich bestieg fuhr nicht die gewünschte Richtung, wie mir der Chauffeur erklärte, so dass ich wieder aussteigen musste. Sie stand noch am Gehsteig und wir warteten gemeinsam auf den nächsten Bus, AS 97, der kurz darauf kam.  Ich winkte ihr noch vom Hinter Fenster des Busses und dann war sie schon meines Blickes entschwunden. 

Danach irrte ich fünf Tage lang in den Wäldern Kärntens herum, gejagt von zahlreichen Helikopter des Innenministeriums und Bundesheer sowie per Autos und zu Fuß von Gendarmerie- und Polizeistaffeln und von zahlreichen privaten Personen. Gelegentlich grub ich mit bloßen Händen ein Loch in die weichen Erden von Maisfelders und Deckte mich mit Erde und Maisblätter zu oder baute mir ein Schirm mit Maisblättern und bewegte mich so fort.

Im Schutze der Nacht beging ich noch einige Einbruchsdiebstähle in Schrebergartenhütten und in einen Wohnhaus, um mich zu versorgen. Dabei fand ich Zeitungsartikeln über die Flucht und der Geiselnahme und hörte im Radio Berichte darüber. Mich schauderte, wie ich als Bestie und Killer hingestellt wurde, gleichzeitig ging mir durch den Kopf, „Wenn sie die Wahrheit nur wüssten!“ 

Es war für mich selbstverständlich und Charaktersache, die Frau in keinster Weise zu kompromittieren oder bloßzustellen, und zwar auch dann fortgesetzt, als ich Kenntnis erlangte, das meine primäre strafbare Handlung an ihr keine Geiselnahme war, § 102 StGB, sondern der Nötigung nach §§ 105, 106 StGB (AS 127-135 des Strafurteils).

Freilich, der Ehegatte der Zeugin war Oberregierungsrat der steirischen Landesregierung mit Sitz in Graz – und das Gericht Graz verhandelte den Fall. Zahlreiche Beschwerden wegen Befangenheit des Gerichtes Graz und Delegierungsanträge wurden niedergeschmettert, AS 399-405 u. 325-327. Es fand zur Strafsache keinerlei polizeilichen Ermittlungen und auch keine gerichtlichen Erhebungen statt. Der Aktendeckel wurde zugeknallt und basta. 

Erst als ich die Anklageschrift erhielt und feststellte, das das Gericht die Strafsache dazu auszunützen versuchte, um meiner Person künstlich abzutöten, zumal ich mir mittlerweile bewusst wurde, das ich keine Geiselnahme begangen und mir die Tragweite der falschen Selbstbelastung bewusst wurde, begann ich Gegenbeweise zu beantragen, die allerdings alle abgewürgt wurden. Meine Beweisanträge waren nicht gegen die Zeugin gerichtet, sondern ausschließlich gegen die Anklageschrift. Es begann ein Papierkrieg zwischen mir und das Gericht Graz, in deren Strudel die Zeugin zunehmend geriet.  

So z.B. beantragte ich unter anderem die Eruierung der Bauernhäuser, der Lebensmittelgeschäfte und Gast- und Kaffeehauslokale, wo ich mich mit der Zeugin gemeinsam aufgehalten hatten und die Ausforschung der zu dieser Zeit anwesenden Angestellten und Gäste als Zeugen zur Hauptverhandlung  zum Beweis dafür, das ich die Zeugin menschlich behandelt hatte und auch nicht beraubt hätte etc. etc. Absolut nichts was meine Person im Geringsten entlastet hätte können, wurde im Vorverfahren oder in der Hauptverhandlung zugelassen, geschweige denn von polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Erhebungen. Verteidigungsrechte ade, war das Motto des Gerichtes und basta. 

Am 28.06.1991 wurde meiner Person dann beim LG f. Strafsachen Graz der Prozess gemacht und ich wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ließ sich mit dem Prozess fast zwei Jahre lang zeit, um die Interesse der Öffentlichkeit auf den Prozess abzuwürgen, was ihr auch gelang. Zudem fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.  Und zur Krönung des ganze wurde die Mündlichkeit der Hauptverhandlung ganz einfach abgewürgt, indem die Zeugin keine Aussage vor Gericht zu machen brauchte. Es wurde lediglich und relativ schnell ihren protokollarischen Angaben und Aussagen heruntergelesen. Es fand auch keine Mündlichkeit in der Hauptverhandlung statt, AS 63 bis 126 des Hauptverhandlungsprotokolls. Die Zeugin musste in der Hauptverhandlung überhaupt nicht Aussagen. Die Befürchtung des Gerichtes war ganz klar, nämlich das sich die Zeugin durch Mündlichkeit in der Hauptverhandlung noch mehr verplappern könnte, als sie es bei der Gendarmerie ohnehin schon getan hatte. Als Zeugen traten in der Hauptverhandlung nur die von der Staatsanwaltschaft beantragten Kriminalbeamten auf, nämlich die, die mich unmittelbar nach der Festnahme in Klagenfurt Verhört hatten und die in der Hauptverhandlung nun  hoch und heilig schwuren, das ich bei der seinerzeitigen Verhör bei voller frische und Gesundheit war und das sie im Verhörprotokoll genau das wiedergegeben hätten, was ich gesagt hätte bzw. das ich alles aufmerksam gelesen und unterschrieben hätte.

Ich hatte nämlich längst vor der Hauptverhandlung mein Geständnis widerrufen gehabt, als ich merkte, dass das Gericht die Strafsache dazu auszunützen versuchte, um meiner Person künstlich abzutöten.   Ich schloss mich lediglich die protokollarischen Angaben der Zeugin an, worin sie eindeutig zu Protokoll gibt, AS 51, das ich hinsichtlich geschlechtlicher Handlungen nicht brutal zu ihr war und das sie mir das Geld gegeben hat bzw. das sie selbst bezahlt hat, was nicht möglich gewesen wäre, falls ich ihr das Geld geraubt hätte.

Man braucht sich nur die Fotos meiner Festnahme ansehen, um klar zu werden, dass ich völlig fertig war und unmöglich in der Lage gewesen sein konnte eine 14 stündigen Verhör durchzustehen. Quasi alles, was nur annähernd meiner Person entlastet hätte, wurde von der Staatsanwaltschaft und die Richter untern Tisch gekehrt. 

Der Prozess war eine Farce und der Nazipraktiken ähnlich. Selbst der Grazer Pflichtverteidiger, den ich vom Gericht bestellt bekam steckte mit dem Gericht voll unter einer Decke. Zahlreiche Beschwerden an den Ausschuss der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer wurden bis nach der Hauptverhandlung hingeschleppt, G.Zl. Vs 207/90; Dr. KL/KO, worin das Schreiben des Pflichtverteidigers vom 7.8.1991 besonders verräterisch ist.  

In Summe wurde ich wegen Vergewaltigung, wegen Raubes, wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung unschuldig verurteilt. Nur der Schuldspruch wegen Nötigung zur Fahrt Richtung jugoslawischen Staatsgrenze ist richtig. Und wer die gegenständlichen Gerichtsakten studiert, also genauer nachschaut, so wird er nicht umhin kommen meiner Person recht zu geben.

Trotzdem gelang die Justiz nicht meiner Person abzutöten. Meine Mission ging weiter und im Juni 1992 gelang mir mit der tagelangen Revolte in der Justizanstalt Stein des nächsten und spektakulären Husarenstücks.

Heute, im Alter von  60 Jahren und nach über 31 Jahren ununterbrochener Haft, kämpfe ich nurmehr um die letzten Jahre meines Lebens, um diese in Freiheit zu verbringen und nicht im Gefängnis sterben zu müssen. Meine Chancen sind leider sehr gering, aber ich träume weiter und ich verstehe meine Träume zu verwirklichen. 

Meine Entscheidungen und Ziele für Morgen und Übermorgen sind schon getroffen. Das gibt mir viel Ruhe und Kraft. Was auch in meinen weiteren Leben folgt, war aus meiner Sicht das richtige, so habe ich entschieden.

Ein Land, das selbst schwerste (Nazi-)Verbrechen begangen hat und seine Vergangenheit nie wirklich aufgearbeitet und bewältigt hat, an stattdessen die Naziverbrecher und Nazimörder nie wirklich verfolgte und teilweise sogar amnestierte, darf sich über meinen Tod in der Zelle nicht anmaßen. Noch dazu, nachdem sie mich schon im halbwüchsigen Alter schwersten erniedrigte und misshandelte und nachdem ich ohnehin für meine strafbaren Handlungen mit über 31 Jahren ununterbrochener Haft gebüßt habe.  Unlängst sagte ein Rechtsanwalt zu mir: „Wenn Du ein Nazi wärest, dann wärest Du schon längst entlassen“.  Da brauche ich nichts mehr hinzuzufügen.

————————————————-

Kurzes Statement zu meiner Person    

…jedenfalls hat kein anderer Häftling über Jahrzehnte lang die Härte des Gefängnisses derart zu spüren bekommen wie ich.  Jahrelange Isolationshaft und bösartigen Schikanen als Rache. Aber ohne diese Härte und Tortur, die mein Geist antrieb, um zu überleben, hätte ich meine Träume nie verwirklichen, ebenso nicht Geist bilden und somit auch nicht meinen heutigen Persönlichkeitsstand erreichen können. Es gehörte sozusagen zu meiner  Entwicklungsphase. Ich danke Gott für meine Erfolgreiche Mission gegen Nazi-Praktiken in den österr. Gefängnisse und möge er mir die strafbaren Handlungen verzeihen, die meiner Odyssee in Österreich kreuzten. Gott möge auch für die Frau des Politbeamten Verständnis haben,das sie nicht die Wahrheit sagen konnte aus Rücksicht vor ihren Kinder und des Gesellschaftlichen Standes.“                                                                                                                                         

Ich bin am 8.Juni 1949 in Uruguay geboren inmitten einer flachen Präriegräser-Landschaft mit wenigen, weit verstreuten Nachbarn – und dort mit meiner Mutter und sechs weitere Geschwister bis zu meinem 13.Lebensjahr aufgewachsen. Unserem Vater, der Halbjude war und deshalb in den späten 30er Jahren wegen der Nazis aus Österreich fliehen musste, bekamen wir in der Kindheitszeit selten zu Gesicht.

Gemessen an der so genannten Modernen Industriewelt, wuchsen wir unter ärmlichen Verhältnisse auf in einen kleinen Haus aus Mörtelziegeln mit Lehmboden und ohne Fließwasser und Strom.

Ich besuchte nur die ersten drei Volksschulklassen. Meine Kindheit und diese meiner Geschwister verliefen trotzdem sehr glücklich und in voller Freiheit mit der Natur.

Juni 1962 wanderte unsere Familie dann abrupt nach Wien/Österreich aus. Dies ging der Tatsache voraus, das mein Vater seine im Nachkriegswirrnis tot geglaubte Mutter wieder gefunden hatte, die in Wien u.a. ein Hotel betrieb besaß, das, das Hotel, meinen Vater als Erbschaft in Aussicht gestellt wurde, weswegen er uns über Nacht die Koffer packen ließ, AZ 4 Vr 861/64 des Jugendgerichtshof Wien, AS 233-236).

Die abrupte Verpflanzung nach Österreich, sozusagen aus vertrauter Umgebung und Lebensgewohnheiten rausgerissen in eine völlig andere Welt einer Millionenstadt war für mich, meiner Mutter und meine Geschwister ein Schock. Vom ersten Tag an fühlten wir uns Kinder und unser Mutter in Österreich nicht wohl und wurden wegen der klimatischen unterschiede, Bewegungs- und Verständigungsmangel und ungewohnter Nahrung öfters krank.

Ende August 1962 dann, wurden meine Schwestern Christina, Anna und Martha und ich abrupt in einen Heim für Fremdenkinder in Judenau bei Tulln/NÖ gebracht. Diesem war ein Streit unserer Großmutter mit unserem Vater vorausgegangen. Wir Kinder störten laut unserer Großmutter zudem den Hotelbetrieb, da wir im verschiedenen Stockwerke des Hotels untergebracht wurden, weil das Hotel nicht über einen solchen  große Wohnung verfügte, wo wir gemeinsam untergebracht hätten werden können.

Und da unsere Eltern nicht über die finanziellen Mittel verfügten, um eine große Wohnung zu kaufen oder zu vermieten, wurden einige von uns Kinder in Heime untergebracht. Für mich begann damit eine Odyssee des Schreckens, die mein Leben fortan in die tiefsten Sümpfe Österreichs führte und als ausgestoßener gefangen hielt.

Zeit meines Aufenthaltes in Österreich 1962 lebte ich nur als Gefangener, teilweise auch als Leibeigener der Heimerzieher und des Gefängnispersonals behandelt. Trotz eines Lebens Hinter Gittern in Österreich habe ich Geist gebildet und mich aus eigener Initiative und ohne fremde Hilfe fortgebildet.

Es kommt jedenfalls nicht von ungefähr, das ich mich heute entgegen der Vorgeschichte in staatlichen Erziehungsheime und Jugendgefängnisse und der nunmehr unendlich langer und schwerer Haft geistig und psychisch in sehr guter Verfassung fühle und befinde, und da mit globalen Denkvermögen und Kenntnisse sowie in überzeugender psychischer und physischer Verfassung, letzteren doch etwas gehandikapt wegen einer schweren Operation 2006 wegen eines akuten Bandscheibevorfalls.

Und eben nur weil ich Geist gebildet habe und daraus wiederum eine tiefe Überzeugung und Glauben, konnte ich diese Odyssee des Schreckens überleben.

Der Verwirrungen der abrupten Verpflanzung, wechselte nunmehr – nach kaum drei Monate Aufenthalt in Österreich – in ein regelrechtes Trauma für mich und meine Geschwister. Ich wurde in dem Knabentrakt untergebracht, meine Schwestern gemeinsam in dem Mädchentrakt. Die strikte Trennung der Knaben und Mädchen erlaubte es nicht, das ich meine Schwestern sehen durfte. Ich sollte sie erst viele Jahre später wieder sehen. Zwei davon als Prostituierte, die mir unter anderem ihrem Pein in den Heime erzählten, wovon sie öfters ausgerissen waren und von Männern und Zuhälter aufgegriffen, vergewaltigt und ausgenutzt wurden.

Auch ich versank in die tiefsten Sümpfe Österreichs und immer tiefer in die Kriminalität. Ich verlor nicht nur den Kontakt zu meiner Familie, sondern wurde sie mir zudem durch die jahrelange Trennung und innerliche Zerstörung fremd. Erziehungsanstalten und Gefängnisse mit allen negativen Aspekten wurden meine Heimat, inbegriffen Misshandlungen und serienweise Selbstbeschädigung als Protest.

Im Alter von 13 Jahren in Österreich gelandet, erlebte ich nunmehr, sowohl am eigenen Leib als auch als Augenzeuge, und da zunächst unverschuldet in einen Unterbringungsheim für Fremdenkinder und anschließend in staatlichen Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse unglaubliche Menschenrechtsverletzungen der sexuellem Übergriffe bis zur sadistischen Misshandlungen und psychischer Grausamkeiten hin sowie Sklavenarbeiten in den Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und Gefängniswärter.

Ein Zeitabschnitt, die mich innerlich zerstörte und negativste prägte und die den Weg in die Rebellion und Kriminalität ebnete.  Als Zeitzeuge und gleichzeitig auch Opfer einer nach dem zweiten Weltkrieg in Österreich fortgesetzt weitergelebten Nazigesinnung voller Menschenverachtung und Tyrannei, bin ich natürlich ein Feindbild für Behörden, die bis heute auf Verleugnung und Verdrängung setzen. Die kurzen Unterbrechungen dazwischen in Freiheit verbrachte ich hauptsächlich in dem Straßenmilieu, denn sonst nirgends fand ich Anschluss. Seinerzeit gab es weder Re- Sozialisierungsmaßnahmen, noch sozialen Entlassungshilfe. Eine echte Chance auf Eingliederung in die Gesellschaft gab es nicht. Als entlassener Strafgefangener und Vorbestrafter gab es keine Arbeit oder ein Unterbleibe. Mittellose landeten, oft nach Jahrelanger Haft auf die Straße. Ich war schon als halbwüchsiger in eine solchen destruktiven Rad und Kettenreaktion geraten, quasi in staatlichen Erziehungsanstalten und Gefängnisse und versank immer tiefer in die gesellschaftlichen Sümpfe Österreichs.

Was anfänglich mit verzweifelten Entweichungen aus Heimen und  kleinen Diebstählen zu überleben begann, skalierte und endete 1978 mit Bank- und Postüberfälle und Mord.  1980 wurde ich in die Justizanstalt Garsten mit einer Lebenslangen Haftstrafe im Gebäck überstellt. Mittlerweile genoss ich großes Ansehen in der Wiener Unterwelt und in der Gefängnispopulation.

In der Justizanstalt Garsten herrschten katastrophalen Zustände. Das wusste ich schon, weil sich sowas von Gefängnis zu Gefängnis sehr schnell verbreitet. Die Justizanstalt Garsten war seinerzeit die gefürchtetste.

Die Behandlung der Strafgefangenen durch die Justizwache war voller Erniedrigung und Menschenverachtung. Misshandlungen standen auf der Tagesordnung. Dutzende Häftlinge bekamen täglich Psychopharmaka Präparate in den Hintern gespritzt und kamen wie Zombies daher. Die Zellen waren bis auf die Betten mit Strohsäcke, ein zwei kleine Wandkästchen und ein Esstisch Leergeräumt. Es gab praktisch nichts, was der Gefangene privat haben durfte und womit er seine Freizeit sinnvoll gestaltet hätte können. Die Haftbedienungen trieben der Reihe nach Häftlinge in den Wahnsinn. Viele davon begingen Selbstmord, andere regelmäßig Selbstbeschädigung. Aufschlitzen der Arme und Pulsadern mit Rasierklingen und scharfen Gegenständen, Phlegmonen durch einspritzen von Kot und Feuerzeugbenzin und Schlucken von Metallgegenständen waren die gängigsten arten der Selbstbeschädigungen. Hilfeschreie von Menschen am Rande des Wahnsinns, die oft in die dunkelsten Kellerzellen der Haftanstalt durch Schläge der Justizwache versumpften, manche für immer.

Da wurde mir erstmals glasklar, das Österreich in seiner tieferen Mentalität extrem gefährlich geblieben ist; das es aus der Nazi-Vergangenheit nichts gelernt hat; das es seine Verbrechen im zweiten Weltkrieg nie aufarbeiten wollte und will und das wenn heute wieder ein Hitler auftaucht, das zumindest 60 Prozent der Bevölkerung Jubelnd auf die Straße geht. Denn die alte Nazi-Generation hat die neue Generation infiziert.

Arbeit gab es nur in beschränktes Ausmaß.  Der Arbeitsverdient war ein Hohn, damit konnten sich die Gefangenen pro Monat höchstens zwei-drei Beutel Tabak, Zigarettenpapier und wenn es sich ausging ein Kg Schweineschmalz oder Margarine kaufen.

Dutzende Gefangene wurden täglich als Hilfsarbeiter und nahezu unentgeltlich für Häuserbauen und für Garten- und Reparaturdienste für die Justizbeamten wie Leibeigenen missbraucht. Handarbeiten von Gefangenen, oft hochwertige Bilder, Einlegearbeiten und geritzte Kassetten etc.  wurden von den Justizbeamten für einen Bettel von eins-zwei Päckchen Tabak  abgekauft.  Es herrschte der reinste Ausbeutung der Häftlinge durch das Gefängnispersonal.

Ein Drittel der Gefangenen war ständig Beschäftigungslos und mussten den ganzen Tag in den leeren Zellen ausharren. Die Verpflegung war extrem rationiert, vom billigsten und die Zubereitung Geschmacklos.

Die gravierenden Zustände und Missstände, ließ in mir allmählich ein Plan zur Revolte oder zu anderen Methoden des Widerstandes reifen, teils auch inspiriert von Buchinhalte des Wiener Psychiaters Friedrich Hacker, der aktuellen Aktivitäten der Roten Brigade in Italien und der RAF in Deutschland. Und da in Verbindung meiner Erinnerungen der Erniedrigungen und Misshandlungen in dem staatlichen Erziehungsheime und der vorgehenden Gefängnisaufenthalte sowie der Überzeugung, dass mein Leben und Schicksal schon im jüngsten Alter in Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse von der Justiz negativste beeinflusst wurde.

Irgendwie wurde es für mich auch zu einer persönlichen Kampfansage gegen die Justiz, zumal ich in der Isolation die Nazigeschichte Österreichs genauer durchlas und Parallelen zur Gegenwart sah.

Die Zustände in der Anstalt und Behandlung der Strafgefangenen glichen diese der Nazi-Konzentrationslager, mit der einzigen unterschied, das man nicht vergast oder verbrennt wurde.  Die Nazimentalität des Gefängnispersonals war unverkennbar und sie trugen es auch offen zu Tage. Schon damals wurde mir eindeutig klar, dass hier fortgesetzt Nazis am Werk waren; dass für die Nazis der Zweite Weltkrieg zwar verloren gegangen war, dass sie aber ihre Nazigesinnung fortgesetzt behielten und teilweise in staatlichen Institutionen weiterhin auslebten.

Ich erinnerte mich auch, das mein Vater Halbjude war und wegen der Nazis fliehen musste. In mir wuchs von Tag zu Tag die Kraft und Überzeugung, in meinen Leben erstmals was Positives zu tun, wenn ich das inhumane System und Praktiken im Gefängnis angreife,  konzentrierte und entwickelte mich bewusst und gezielt auf dieses Ziel.

Es schwebte mir schon vor die Augen durch irgendwelche Aktionen die breite Öffentlichkeit auf die sklavischen und tyrannischen Zustände hinter Gittern aufmerksam zu machen, sah aber noch keine realistische Möglichkeit.  Denn die Repression im Gefängnis war so immens, das ich schnell merkte, dass die meisten Häftlinge zu einen Gefängnisstreiks oder Revolte zu viel Angst hatten und das viele der Kollaboration mit der Justizwache bevorzugten.

So beschränkte ich mich fürs erste der massiven Schreibinitiativen durch Beschwerden und Strafanzeigen mit kleinen erfolgen, was mir aber gleichzeitig Repressalien und Isolationshaft einbrachte, letzteren stärkte noch mehr meine Überzeugung und Wille.

Ob es zwischendurch nur kleine Erfolge waren, möchte ich nicht so unbedingt behaupten, denn immerhin erstattete ich Strafanzeige gegen das Gefängnispersonal wegen Verdacht der Experimente mit Psychopharmaka Medikamenten, wodurch und Schlagartig damit aufgehört wurde Strafgefangenen nieder zu spritzen. Die meisten niedergespritzten Häftlinge wurden Blitzartig in anderen Justizanstalten wegverlegt, manche davon in öffentlichen Krankenhäuser in Abteilungen für psychisch/geistig kranke und beeinträchtigten.

Mai 1983 ergab sich dann die Gelegenheit. Ich startete mit einem zweiten Häftling einen nahezu unmöglichen Fluchtversuch, der zwar scheiterte, aber ich hatte schon vorher mit der zweiten Variante spekuliert und liebäugelt, nämlich auf dem hohen Dach der JA Garsten angrenzende Kirche zu klettern und dort eine Protestaktion zu starten und die Öffentlichkeit aufzurütteln – und so kam es auch.

Mein Gefährte und ich saßen zwischen den 31.Mai u. 1. Juni 1983 eineinhalb Tage lang am hohen Dach der Kirche, LG Steyr GZ 8a E Vr 511/83, und zogen Journalisten und TV-Teams in Scharen an, die sogar mit ihren Kameras auf die Lücken der Kirche stiegen. Das ganze wurde zu einem medialen Spektakel weit über die Österr. Grenzen hinaus, was in der Folge erstmals zu einer öffentlichen Politisierung der Angelegenheit „Strafvollzug“ führte, war dieser Begriff bis dahin in Österreich ein Tabuthema.  Erst als das Bundesministerium für Justiz eine Pressekonferenz genehmigte, stiegen wir vom Dach wieder herunter.  Zuvor hatte ich den Justizminister über die Medien aufgefordert nach Garsten zu fahren und mit mir über die Missstände in der Anstalt zu sprechen. Der Justizminister ließ mir aber ausrichten, dass er sich von mir nicht erpressen lässt. Letztendlich gab er nach und genehmigte eine Pressekonferenz. Die Pressekonferenz fand auch statt, wobei der Kameramann des ORF in der allgemeinen Aufregung die Panne passierte, eine leere Batterie gehabt zu haben, so dass nur Bruchteile der Pressekonferenz aufgenommen werden konnte, die Journalisten der Printmedien schrieben aber vieles auf.

Erstmals begannen Journalisten als Folge meiner spektakulären Dachaktion über die wahren Praktiken der Sklaverei und Tyrannei hinter Gittern zu berichten und die Justiz geriet im höchsten maßen in Misskredit. Alle Medien anzuführen ist unmöglich, weil es ein regelrechter Medienspektakel war, siehe in Archiven der Journalisten.

Ich wiederum geriet wieder einmal in Isolationshaft, diesmal als Staatsfeind, wie die Tageszeitung „Kurier“ vom 25.5.1986 auf Seite 14 erwähnte. Und für das Gefängnispersonal war ich natürlich eine verhasste und unsympathische Person geworden. Denn durch die Enthüllungsjournalismus, die auf die Protestaktion hin folgte, verlor das Gefängnispersonal viele Privilegien.

Mit meiner Protestaktion hatte ich mir nicht nur einen langen unerfüllten Traum verwirklicht, sondern auch einen Riesenerfolg verbucht. Über die Protestaktion wurde Weltweit berichtet und in einigen Ländern Europas sogar über die Missstände detailliert berichtet, in Österreich war es schlechthin der Beginn der Berichterstattung über den Strafvollzug und deren wahren Praktiken.

Auch wenn die Protestaktion positive Aspekte für uns Strafgefangenen brachte, indem z.B. Misshandlungen geringer wurden, so hatte sich in den Haftbedienungen hinsichtlich Arbeitsverdient, Verpflegung und Freizeitgestaltung nichts viel geändert. Für mich war daher klar, dass ich auf die nächste Gelegenheit warten muss.

Und diese Gelegenheit kam am 2.August 1989. Es  gelangt mir ein Gefängnisausbruch aus der Justizanstalt Graz-KarlauIch geriet während der Flucht jedoch in Panik, hielt ein Auto an in das zufällig die Ehegattin eines Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung saß. Zwei Tage später schickte ich sie dann mit einer Selbstanzeige und Protestschreiben gegen die Sklaverei und Tyrannei in dem Gefängnisse zur Polizei.

Bei meiner Festnahme dann in Klagenfurt gab ich u.a. an, „aus dem Gefängnis ausgebrochen zu sein, um in Ausland österr. Botschaftsangehörige zu entführen, um die Sklaverei und Tyrannei im Gefängnis zu beenden“. Diese Absicht hatte ich zwar nicht, sondern wollte ich damit nur Schlagzeilen machen, um die Angelegenheit „Strafvollzug“ wiederholt medial zu politisieren, was mir auch reichlich und selbst im Club 2 des ORF gelang. Siehe z.B. auch „Steirer Krone, 20.8.1989, Seite 16-17, „Wiener Stadtzeitung“, 15.8.1989, Seite 13, und „Kurier“, 20.8.1989, Seite 5 und 17.

Das war das zweite spektakuläre Husarenstück gegen die Vollzugsbehörden und gegen das Gefängnispersonal. Es brachte den Erfolg, dass selbst im Nationalparlament eine Diskussion über den Strafvollzug in Österreich ausbrach, die eine Novellierung des Strafvollzugsgesetzes zur Folge hatte. Allerdings beinhaltete die Novellierung keine tatsächlichen Erleichterungen für uns Strafgefangenen. Die Beamtenschaft hinderte sinnvolle und humane Schritte im Strafvollzug, um ihren Privilegien nicht gänzlich zu verlieren.

Daher verfasste ich im Mai 1992 im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein eine Tonbanddokumentation über die Missstände, ließ es der Redaktion des Nachrichtenmagazins „Profil“ von einen entlassenen Mithäftling zukommen (Redakteur Hr. Buchacher, Ausgabe 23, 1.Juni 1992, „Stein ist die Hölle – Häftlinge vor Revolte“ auf die Titelblatt und Seite 22 bis 27) und die Angelegenheit „Strafvollzug“ wurde wiederum zu ein öffentlichen Politikum, zumal wir Häftlinge in der JA Stein in der Folge eine Woche lang revoltierten (Nachrichtenmagazin „Wiener“, Septemberausgabe 1992, „Hölle Stein“„Seite 242-243, „Täglich Alles“ Zeitung, 24.Juni 1992 „Blutbad in Stein während Revolte“ und in vielen anderen Medien.   

Der Sicherheit Nationalrat musste einberufen werden, der wiederum der Bundesherr von Krems in Alarmbereitschaft versetzte, da die Bevölkerung rund herum während der Revolte eine Massenflucht befürchtete.

Somit war mir der dritte und ebenfalls spektakuläre Husarenstück gelungen, und zwar mit dem bestmöglichen Erfolg, den es wurden sofort Fernsehen und anderen Forderungen stattgegeben.

Ich landete neuerlich in Isolationshaft, konzentrierte mich aber nunmehr auf mein Leben und schriftliche Memoiren, beendete endgültig meine Initiativen und Protestaktionen. Ich hatte einfach genug, zumal der Vollzug mit TV-Geräte, Computer, Kocher, Kühlschränke etc. etc. humanere Züge anzunehmen begann. Was ich wollte hatte ich erreicht, nämlich die Öffentlichkeit gegen die Justiz in Sachen Strafvollzug zu instrumentalisieren und Bewegung hineinzubringen. Ich war und bin heute noch sehr stolz auf mich und verspüre eine tiefe Genugtuung und innerliche Befriedigung.  Ich hatte mich nicht nur teilweise gerächt für die Erniedrigungen und Misshandlungen in den staatlichen Erziehungsanstalten und Gefängnisse, sondern und vor allem mit einem auf Sklaverei und Ausbeutung ausgerichtetes Gefängnispersonal Katz und Maus gespielt mit beachtlichen Erfolg.

Über zwölf Jahre lang verhielt ich mich dann in der Justizanstalt Stein ruhig und ging auch in den Anstaltsbetriebe arbeiten, wie jeder andere Strafgefangener. Das Gefängnispersonal war zwar fortgesetzt sehr voreingenommen vor mir, gravierende Schikanen fanden aber nicht mehr statt.

Das änderte sich dann Schlagartig, als ich Zeuge eines Todesfalles wurde und ich mich bei der Kremser Polizei und bei Amnesty Int. In Wien als Zeuge meldete.  Der Häftling und Schwarzafrikaner, Edwin Ndupu, verstarb nämlich am 19.8.2004 infolge von Misshandlungen durch Justizwachebeamten.

Über Nacht wurde ich deswegen in die Justizanstalt Garsten verlegt und verlor auf die Stelle meine Arbeit und sonstige Vergünstigungen. Und zudem war ich  plötzlich wieder Fluchtgefährlich und wurde in Sicherheit-Vollzug  genommen.   Ich war aber nicht der einzige, der blitzartig von der Justizanstalt Stein deswegen wegverlegt wurde. Zumindest ein halber dutzend anderer Häftlingen wurden wegverlegt, nach dem sie sich ebenfalls als Zeugen zur Sache gemeldet hatten. So wurden Ermittlungen gegen Justizwachebeamten umgangen und unterdrückt. Diesbezüglich wurde ich auch Ende Dezember 2004 vom Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger der Grünen Partei hier in der Justizanstalt Garsten aufgesucht, was bei der Vollzugsbehörden und Justizwache für internen Aufruhr führte.

Seither, weil ich mich in einen Todesfall als Zeuge meldete, werde ich vom Gefängnispersonal wieder einmal als Feindbild behandelt und dementsprechend behandelt. Allerdings bin ich andere harten Bandagen gewohnt, so dass ich mich nicht davon beeindrucken oder beeinflussen lasse.

——————————-

Kleine Ergänzungen zu meinem Leben und über meine gegenwärtige Situation, 26.09.2008 

Was unten zusammengefasst folgt sind keine Beschimpfungen und Verunglimpfungen oder billige Ausreden und Rechtfertigungen, sondern Erklärungen und Wahrheiten, die man einfach nicht gerne hört, weil es nicht sein darf, was gestern war und noch heute ist.  Es ist nur ein Miniüberblick der Aufarbeitung meines Lebens in Österreich und der von mir in wesentlichen schon geschriebenen Memoiren als Täter und Opfer zugleich, das vorwiegend in staatlichen Erziehungsanstalten und Gefängnisse stattfand.

Für meine unbestritten schweren Straftaten, die mir heute aufrichtig leid tun und wofür ich mich ebenfalls aufrichtig entschuldige, wenngleich keine Entschuldigung dafür möglich ist, büße ich bereits mit über vierzig Jahren Gefängnisaufenthalte in Österreich, die letzten dreißig Jahre ununterbrochen, wobei die bedingte Entlassung meiner Person mit Beschlussvermerk des Vollzugsgerichtes Steyr/OÖ vom 11.03.2008 abgelehnt wurde, und zwar im Zuge  eines unfairen Verfahrens beim Vollzugsgericht Steyr, in der die Entscheidung von Anfang an mit unlauteren Methoden erzwungen wurde.

Und weil ich Geist gebildet habe und über die Ursachen meines katastrophalen Lebensverlaufs in Österreich schreibe und mich nunmehr gegen einen von der Justizbehörden offenbar hinter den Kulissen längst vorprogrammierten Tod  in der Zelle zu wehren versuche und hierzu durchaus  brisante Motive und Fakten vorbringen und vorlegen kann, werde ich nunmehr fortgesetzt als sehr gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft und zusätzlich als völlig dissozial, aggressiv-impulsiv und paranoid präpariert, und zwar als raffinierte Masche gezogen zur bestmöglicher Abschirmung meiner Person, denn wer will schon mit einen höchstgefährlichen und geistig und psychisch beschädigten Strafgefangenen was zu tun haben und sich womöglich auch noch mit einen solchen kompromittieren!

STAATLICHE BRUTALITÄT IM NAMEN DER ERZIEHUNG

Als ausländischen Kind 1962 aus Uruguay kommend in Österreich im Alter von 13 Jahren gelandet, erlebte ich noch im halbwüchsigen Alter, sowohl am eigenen Leib als auch als Augenzeuge, zunächst unverschuldet in einen Unterbringungsheim für Fremdenkinder, dann in staatlichen Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse in Österreich unglaubliche Menschenrechtsverletzungen der sexuellem Übergriffe bis zur sadistischen Misshandlungen und psychischer Grausamkeiten hin sowie Sklavenarbeiten in den Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und Gefängniswärter.

Ein Zeitabschnitt, die mich innerlich zerstörte und negativste prägte und die den Weg in die Rebellion und Kriminalität ebnete.  Als Zeitzeuge und gleichzeitig Opfer einer nach dem zweiten Weltkrieg in Österreich fortgesetzt weitergelebten Nazigesinnung voller Menschenverachtung und Tyrannei, bin ich natürlich ein Feindbild für Behörden, die bis heute auf Verleugnung und Verdrängung setzen.Die Heimerzieher werkten nach eigenen Anordnungen und nach Beliebigkeit und Willkürlichkeit als auch die Gefängniswärter,  da zu dieser Zeit noch kein Strafvollzugsgesetz gab, das erstmals 1970 in Kraft trat. Wobei zu betonen ist, das sie sich bei der Großteils davon von ihrer Gehabe, Brutalität und Wortwahl her eindeutig um Nazis gehandelt hat, mitunter sogar um Naziverbrecher, die in solchen staatlichen Institutionen offenbar versteck und unterschlupft gefunden haben.

Selbstmordversuche und Selbstbeschädigungen aus Verzweiflung und als Hilferuf von Zöglingen und jungen Häftlingen kam sehr oft vor, gelungene Selbstmorde erinnere ich mich so alle drei-vier Monate.  Kein Mensch interessierte es, die mediale Öffentlichkeit inbegriffen, da letzteren offenbar selbst keine Aufarbeitung des Nazijournalismus betrieben hat, indem viele Nazijournalisten auf ihren Sessel sitzen blieben, so dass auch lange Zeit nach dem zweiten Weltkrieg keine demokratische und frei öffentliche Kontrolle gab.

Schon bei geringsten Abweichungen der rigorosen Tagesordnung standen Beschimpfungen, Ohrfeigen und Fußtritte auf der Tagesordnung der Heimerzieher und Gefängniswärter, wobei manche davon auf sehr schmerzhaften Zwicken, Ohrendrehen oder bei den Haaren reißen spezialisiert waren, andere wiederum auf Stockhiebe oder auf kleinen Stiche mit Nadeln.

Besonders grausam war es auch in den stockdunklen und eisig stillen Isolation Kellerzellen in den Jugendgefängnisse, die nicht sein durften, die aber doch da waren, oder in die Strafgruppen in den Erziehungsanstalten, die wie ein Gefängnis vergittert waren und wo man sich mit Sprechverbot und der Entzug jeglicher Zeitvertreib und der überstreng rationierten Verpflegung ganztätig im engsten Raum eingepfercht wochenlang aufhalten musste.

Nie in meinen Leben werde ich je vergessen können auch die eiskalten Nächte in den Erziehungsanstalten und Jugendgefängnisse, weil die dünnen Bettdecken und die kleinen Kohlenöfen bei weitem nicht ausreichten, die durchdringende Kälte zu lindern. Je nach Intervall der Kontrollgängen der Nachtdiensterzieher,  krochen Heiminsassen, wenn oft nur für kurze Momente gemeinsam unter einer Decke, um sie sich an die Körperwärme des anderen aufzuwärmen und warm zu halten,  was einerseits  die Homosexualität förderte, andererseits bei erwischt werden Strafen nach sich zog. Bei Tag war der Kältetortur nicht viel geringer, weil die Heim- und Gefängniskleider rar und billigst waren.

Auch Onanieren war strengsten verboten. Wurde ein Zögling oder Häftling bei masturbieren ertappt oder fanden sich in seiner Bettwäsche Spermaspuren, weil er mitunter im Schlaf einen Erguss hatte, wurde er automatisch bestraft und mit Witzen und sonstigen Äußerungen erniedrigt.

Die Tagesverpflegung musste laut Anordnung so rationiert sein, das die Zöglinge oder Häftlingen ständig leichten Hunger zu verspüren hatten. Umso schlimmer der gelegentlichen Entzug der Tagesverpflegung – bis auf zwei-drei Scheiben Brot – als Hunger als Strafe, wie von Heimerzieher gerne praktiziert. Auch die Hungerschmerzen sind unvergesslich, wenn ich nur bloß daran denke.

Auch Schlafentzug, indem der Zögling anstatt um 20.00 Uhr erst um 24.00 Uhr zu Bett gehen durfte, wobei dieser bis dahin am Gang oder im Tagesraum am fleck Stramm zu stehen hatte, war in staatlichen Erziehungsanstalten ebenfalls eine beliebte Strafsanktion.

Entwürdigenden und erniedrigenden körperlichen Entblößungen, Penis und After Kontrollen mit Handanlegen von Seiten bestimmter Diensthabenden Heimerziehern im Namen der Hygiene, gehörte ebenso zum Programm.

Gefiel einen solchen Heimerzieher ein Zögling, dann holte er sich diesem gelegentlich und auf leisen Sohlen mitten in der Nacht aus dem großen Schlafzimmer in seinem Dienstzimmer, verging sich an diesem und erkaufte sein Schweigen mit Zigaretten und Süßigkeiten oder mit leeren Versprechungen auf Heimentlassung etc.

Auch ich wurde zweimal Opfer solchen sexuellen Übergriffe, kam aber in vergleich anderer Zöglingen noch glimpflich davon, weil es nur bei anfänglichen berührungsversuche blieb, da ich mich entschieden wehrte. Trotzdem beeinflusste es mich so negativ, das ich später auf der Flucht aus den Erziehungsheimen am Wiener Naschmarkt am Jugendstrich ging, um etwas zum Essen und um eine Schlafstelle zu ergattern, zur Abwechslung der Schlafstätten in Baustellen und Heustadeln.

Zu einer der makabersten Erinnerung zählt für mich heute jedenfalls auch, als ich mit zwei anderen Zöglinge aus den Heim Lindenheim in Eggenburg flüchteten und über Ackerfelder liefen, während uns zwei schreienden Heimerzieher folgten. Ein Bauer auf den Feld aufmerksam und offenbar hass geworden, weil wir über seinen frisch bearbeitendes Feld rannten, lief  uns daraufhin nach und warf mit seinen Heugabel uns hintennach, wobei uns der Heugabel knapp verfehlte. Wäre einer von uns Zöglingen getroffen worden, dann Servus.

Arbeiten, oft schwerer Arbeiten ohne Lohn in den Privathäusern und Wohnungen der Heimerzieher und Gefängniswärter und deren Freunden, Angehörigen und Verwandten waren bis in die späten 80er Jahren Selbstverständlichkeit. Und wenn sich ein Zögling oder Häftling weigerte, wurde er entsprechend sanktioniert. Sklaverei und Tyrannei pur, die Motive für mein späteres Aktionismus.

Es ist nur ein klein zusammengefasster Rückblick auf die gestrige Zeit, die der grausamen Tortur an halbwüchsigen und jungen Häftlingen bei weiten nicht wiedergibt, woran viele menschlich zerbrachen oder zu harten kriminellen wurden, weil sie vom Staat misshandelt und als abgestoßene behandelt wurden und die ihrerseits das Vertrauen in die Gesellschaft verloren, und die nurmehr der Hass und Härte aufrechterhielt, die in ihnen eingeprägt wurde.

VERFOLGUNG Hinter gittern

Durch meinen Aktionismus gegen die Justiz in der Angelegenheit  „Vollzugssystem“, bin ich zugegebermaßen und unbestritten für das Gefängnispersonal politisch sehr gefährlich geworden. Es bröckelte ihnen ein Privileg auf den anderen aus der Hand weg. Die Folgen für mich persönlich hinter Gittern waren extrem, weil das Gefängnispersonal permanent angst hatte, das ich irgendwann und irgendwo innerhalb des Anstaltsbereiches erneut  Aktionen setzen könnte. Ihr Motte daher, bestmögliche Isolation, wenn auch mit wenig Erfolg, wie es sich immer wieder zeigte. Ich nahm die Folgen jedoch gerne  im Kauf, weil mich die Überzeugung und Erfolge beflügelten und ich entwickelte eine eigene Strategie um die jahrelangen Aufenthalte in gesetzwidriger Isolationshaft, der Schikanen und Entbehrungen zu überleben. Jedenfalls hat kein anderer Häftling die Härte des Vollzuges derart zu spüren bekommen, wie ich.  Aber ohne diese Härte und Tortur, die mein Geist antrieb, um zu überleben, hätte ich meinen heutigen Persönlichkeitsstand nie erreicht – es gehörte sozusagen zu meiner  Entwicklungsphase.

Belüftung, Sauberkeit und Ordnung in meinen 15qm Haftraum, in der ich mich  bis auf eine Stunde Bewegung im Freien jahrein, jahraus 23 Stunden täglich aufhalten muss, ist mir sehr wichtig. Dementsprechend ist mein Haftraum ansehnlich sauber und zusätzlich mit technischem Geräte (Computer, Fernsehen, Kühlschrank etc.) komfortabel ausgestattet. Von daher gibt’s es quasi nichts auszusetzen.

Das Umfeld allerdings, das die Vollzugsbehörde und die Justizwache um meine Person aufgebaut hat und nach dreißig Jahren ununterbrochener Haft fortsetzt, ist zum Teil paranoid und zum Teil subtil auf Schikanen und psychologischen Druck aufgebaut, quasi auf „sei froh, das Du zumindest in der Zelle noch Leben darfst“ – das wird mir ganz klar zu verstehen gegeben.

Durch die Sonderbehandlung nämlich, die ich unterzogen werde, und zwar ausgeschlossen der Teilnahme an Re-Sozialisierung maßnahmen, jahrelang keine Arbeitseinteilung, beschränkter Lebensführung und Sonderbewachung im Anstaltsbereich durch „Anordnung 42“  sowie durch regelmäßig ins Gerede bringen innerhalb der Justizwache  (auch unter den Insassen) meiner früheren spektakulären Aktionen (Protestaktion am hohen Dach der Justizanstalt Garsten angrenzenden Kirche 1983,  Gefängnisausbruch aus der JA Graz-Karlau 1989, Gefängnisrevolte 1992 in der JA Stein etc.) und der von mir begangenen Strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang meines Gefängnisausbruches aus der JA Graz-Karlau vom 02.08.1989, bin ich innerhalb der Gefängnispopulation eine regelrechte ATTRAKTION sowie der Neugier ausgesetzt, insbesondere der neuen jungen Justizbeamten und der  Neuzugänge an Insassen, zumal mein Haftraum GIII-9  mitten der Abteilung gelegen als einzige mit den in Fettdruck auffallenden Plakat „AO42“ hervorsticht.

Diese Tatsachen werden von Seiten der Anstaltsbehörde und der Justizwache nach außen hin natürlich abgestritten und als paranoide Anteile meiner Person abgetan, nach innen hin jedoch forciert, indem sie zu allem drauf Insassen paranoid gegen meine Person aufhetzen, „passt ja auf ihn auf, denn der wird wahrscheinlich nie mehr entlassen, hat nichts mehr zu verlieren und ist sehr gefährlich. Und wenn was passiert, dann seid ihr alle mit leidtragende“, so dass ich für die Intriganten, Verleumder und Denunzianten sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart ein fressen war und bin, die unter den Strafgefangenen bei Gott nicht wenige sind, bedingt der Praktiken der Justizwache im Vollzug.

Der psychologische Druck auf meine Person ist beachtlich, nichtsdestotrotz habe ich es einigermaßen im Griff, indem ich es geistig und psychisch nicht zu nahe an mir heran lasse. Die einzige Perspektive, die man mir wie ein Plakat vor Augen hält, „Der Tod in der Zelle“, ist jedenfalls schon seit x-Jahren mein ständiger Begleiter.

KEINE ENTLASSUNG ABER SCHÖNE GRÜSSE AUS MONTEVIDEO 

Als nach 29 Jahren ununterbrochener Haft der Brief des Anstaltsleiters in meine Zelle landete mit schönen Grüßen aus Montevideo und der Ankündigung, dass weitere Bilder aus der Strandpromenade von Montevideo folgen würden, war ich zunächst höchsterfreut, bedankte mich schriftlich  und verstand es als deutlichen Signal, das nunmehr auch ich die Chance einer bedingten Entlassung bekommen sollte, was in mir große  Hoffnung aufkeimen ließ (eine Kopie des Originalbriefes liegt der Redaktion der Wochenzeitung „Die Furche“ in Wien vor, Auslandsjournalist Mag. Wolfgang Machreich.

Ich ließ mir keine Zeit und stellte am 21.02.2007 ein Gesuch nach §145 Abs.1 u.2 Strafvollzugsgesetz. Fünf Tage später folgte die schriftliche und simple Antwort durch den Anstaltsleiter persönlich: „Nach derzeitigen Stand steht eine Entlassung per 1.6.2008 nicht in Aussicht“, quasi auch nicht Eineinhalbjahren später!

Meine innerliche Erregung war groß, meine Hände zitterten und der Schweiß trieb aus meinen Poren. Gedanken rasten durch meinen Kopf und waren kaum zu kontrollieren. Am liebsten hätte ich mich in die Luft aufgelöst, denn ich konnte es nicht fassen, wie es möglich sein kann, dass ein Anstaltsleiter offenbar ein  Spiel betreibt mit einen Strafgefangenen, der bereits knapp drei Jahrzehnten ununterbrochen in Haft ist und der zudem fortgesetzt als aggressiv-impulsiv und paranoid  und somit als höchstgefährlich eingestuft wird.

Zum Glück ist diese Einstufung meiner heutigen Persönlichkeit nur Propaganda und eine Masche, um meine Person unter anderem auch als unglaubwürdig hinzustellen und nach außen hin bestmöglich  abzuschirmen, denn wer will schon mit einen höchstgefährlichen Strafgefangenen was zu tun haben und sich womöglich auch noch mit einen solchen kompromittieren!

Gott sei Dank bin ich in Wirklichkeit innerlich sehr stark geworden und habe auch entsprechend Verstand gebildet, so dass ich mich relativ schnell erholte. Denn ich  hätte es ohnehin besser wissen müssen und mir keinen Hoffnungen hingeben sollen.

Hier sollte ich zum Verständnis erwähnen, das der heutige Anstaltsleiter der JA Garsten Dr. Minkendorfer kein geringerer ist, als der seinerzeitige Anstaltspsychologe in derselben Justizanstalt, als ich 1983 auf den hohen Dach der JA Garsten angrenzenden Kirche eine öffentlich spektakuläre Protestaktion gegen die Missstände in der Anstalt veranstaltete. Er und seinerzeit rangniederen Justizbeamten sind heute in Führungspositionen in der Anstalt und das kriege ich durch „Anordnung 42“ etc. natürlich zum spüren, wie oben geschildert.

Als erstens zeigte ich Justizwachebeamten den Brief des Anstaltsleiters, deren  humorvolle Einschätzung  mir gut tat: „Der will Dich entweder Aufziehen oder er schnupft schon Kokain und deswegen fährt er regelmäßig nach Südamerika“.

Nach dem der Anstaltsleiter mir zwischendurch wiederholt schöne Grüße aus Montevideo unter anderem in Form von Prospekte aus Uruguay übermittelte, ließ ich ihm durch Beamten ausrichten, dass er sich ein anderes Opfer aussuchen sollte – seither und bis dato kam nichts mehr.

In der weiteren Folge konzentrierte ich mich meines Antrages auf bedingte Entlassung beim Vollzugsgericht des Landesgerichtes Steyr, AZ 18 BE 70/07 g. Allerdings musste ich bei den Gerichtsanhörungen quasi mit leeren Händen auftreten, weil mir die Vollzugsbehörden der Teilnahme an Re- Sozialisierungsmaßnahmen nach §§20 Abs.1 und 56 Abs.1 StVG ständig verweigert hatten, in der JA Garsten selbst der Teilnahme an einen Arbeitsprozess.

Von mir aus hätte ich auch zwanzig Therapien gemacht und habe unzählige male bei der Vollzugsbehörde und Betreuungsdienste der Anstalt darum ersucht, jedesmal wurde es aber mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt, „derzeit nicht sinnvoll“, „derzeit zu wenig Personal“, „die zeitlichen Voraussetzungen sind noch nicht gegeben“ etc.etc.etc.

Ich konnte nur vortragen, dass ich aus eigener Kraft meine negative Vergangenheit aufgearbeitet und bewältigt habe und nunmehr positiv und menschlich denke, und das ich die letzten Jahre meines Lebens in Ruhe und in Frieden entweder gemeinsam mit meiner wartenden Exfrau in Wien oder in meinen Heimatland Uruguay verbringen möchte, was insgesamt für das Gericht für eine bedingte Entlassung natürlich zu wenig war.

Das Verfahren beim Vollzugsgericht des LG Steyr endete schließlich damit, dass die bedingte Entlassung mit Beschlussvermerk vom 11.03.2008 abgelehnt wurde mit der Hauptbegründung, dass ich während der Haft an keinerlei Resozialisierungsmaßnahmen teilgenommen hätte und ein Vollzugsplan daher erforderlich sei, womit die Anstaltsbehörde mit ihr Absicht der Verhinderung, jedenfalls der Verschleppung einer bedingten Entlassung erfolgreich war.

Im gegenständlichen Verfahren bin ich  von Anfang an auf eine eisige und gnadenlose Mauer der Ablehnung von Seiten der Anstaltsbehörde gestoßen. Die Vorstellung und Gutachten vom 04.12.2007 des Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Reinhard Haller und der psychologischen und psychiatrischen Stellungnahme der Justizanstalt überbietet aber alles, weil das Gutachten im Grunde mehr Zweifel und Fragen aufwirft und ein Beigeschmack hinterlässt, als es eigentlich für einen Rechtsstatt würdig und zulässig ist.  Und die Stellungnahmen stammen genau von solchen Personen, die meiner Person permanent der Teilnahme an Re-Sozialisierungsmaßnahmen verweigerten, so dass das Ganze für mich ein abgekartetes Spiel war.

Prof. Dr. Reinhard Haller, der unmittelbar nach der Untersuchungssitzung mit und wegen meiner Person zum Anstaltsleiter gehen musste, wie er mir persönlich mitteilte, hat im Grunde nichts anderes getan als die Vergangenheit in die Gegenwart  transportiert, diese mit neuen Worte ummantelt und in seiner persönlichen Diagnose und Prognose ein SALTO auf den anderen gemacht und die psychologischen und psychiatrischen Grundsätzen auf den Kopf gestellt. Und da auf Grundlage einer einzigen und kurzen Untersuchungssitzung vom 09.08.2007, wobei Prof. Dr. Haller den 15.10.2007 angibt.

Prof. Dr. Reinhard Haller hat meine Person nicht nur schlichtweg und in kürzester Zeit abgefertigt, er hat  in geschmackloser weise zudem auf einem Gutachten von 1978 eines wegen Kindesmordes während das Naziregime anrüchigen Nazipsychiaters zurückgegriffen, Prim Dr. Heinrich Groß, der bis in den späten 80er Jahren unbehelligt von der Justiz als Gerichtspsychiater fortgesetzt tätig sein durfte.

GEIST zu bilden ist nicht immer gefragt wenn es mit der Wahrheit kollidiert

Die Fähigkeit und das Recht jedes Menschen auf persönliche Veränderung durch Erkenntnis, Selbsterkenntnis und Bewusstwerdung, nehme und nahm auch ich in Anspruch.

Wenn man meine wahre Lebensgeschichte kennt, vor allem der Lebensverlauf in Österreich , so wird man kaum aus den staunen kommen, wie sehr ich mich aus eigener Kraft geistig und seelisch fortentwickelte. Ich möchte fast sagen, dass ich auf eine sensationelle Lebensgeschichte und Entwicklung verweisen kann, wenn man unter anderem  bedenkt und berücksichtigt, dass ich sozusagen als kleiner Indianer in Österreich landete und es zwischendurch sogar zum Staatsfeind emporstieg, wie der Tageszeitung „Kurier“ 1986 einmal schrieb.

In der Tat bin ich erwacht, habe in der sehr langen Jahre meiner Haft aus eigener Kraft meine Vergangenheit aufgearbeitet, meine Probleme bewältigt und der Kriminellen Intelligenz und Energie abgelegt und denke nunmehr positiv und Menschlich. Das lässt sich zugegebenermaßen leicht schreiben, mein Erfolgsweg dauerte aber sehr lange und war auch sehr steinig, die genau zu beschreiben aber wegen des Umfanges separat geschehen müsste.

Es kommt jedenfalls nicht von ungefähr, das ich mich heute entgegen der Vorgeschichte in Erziehungsheime und Jugendgefängnisse und der nunmehr unendlich langer und schwerer Haft geistig und psychisch in sehr guter Verfassung fühle und befinde, und da mit globalen Denkvermögen und Kenntnisse sowie  in überzeugender psychischer und physischer Verfassung, letzteren doch etwas gehandikapt wegen einer schweren Operation 2006 wegen Bandscheibenvorfalls.

Ich habe sozusagen positiven Geist gebildet und auch dank unzähliger Fachliteratur, die ich, geistig hungrig geworden, über die Jahre hindurch verschlang, einen sehr guten Über- u. Durchblick über meiner unmittelbaren Umwelt und der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Freiheit, bin umfassend  geistig interessiert und auch Selbstbewusst. Des Weiteren kann ich sehr gut mit Menschen kontaktieren und kommunizieren sowie theoretische und praktische sozialem Kompetenz konkret unter Beweis stellen, was ich zu jeder Zeit und detailliert, wegen des Umfanges aber separat darlegen kann.

Für mich ist heute jedenfalls undenkbar, kriminell wieder Rückfällig zu werden. Zum einen wegen meiner nunmehrigen geistigen Entwicklung und Reife, und zum anderen bin ich mit knapp sechzig Jahren im Alter geraten und würde mich nicht einmal bei Rot über die Straße zu gehen trauen, um nicht die Letzten Jahren meines Leben in Freiheit zu verlieren und schließlich im Gefängnis zu sterben.

Meine menschliche und soziale Kontakte zur Außenwelt, zu meiner Exgattin, Angehörige und Verwandte sind trotz der langen Haft bewunderungswert aufrechterhalten und intakt geblieben. Darüberhinaus habe ich umfangreiche und konkrete Vorstellungen darüber, wie ich nun in Freiheit und geregelt leben möchte, nämlich ruhig und häuslich mit meiner Exgattin und in Kontakt zu meinen Angehörigen und Verwandten. Quasi ein normales Familienleben zu führen und mit Gelegenheitsarbeiten das Hausgeld aufbessern, falls ich keine fixe Anstellung bekommen sollte und vom Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe leben müsste.

Ich trinke weder Alkohol noch bin ich Drogen- oder Rauschgiftsüchtig. Ich habe mich während der Haft stets davon distanziert, obwohl die Gefängnisse heutzutage voll davon sind.

Es ist da eine positive Persönlichkeitsveränderung- und Entwicklung sowie positive Voraussetzungen, ein soziales Umfeld und eine Basis und Basiswissen um in Freiheit Fuß fassen zu können, wird aber zur Gänze von den Vollzugsbehörden ignoriert und stattdessen werden alle Facetten gezogen, um eine Entlassung meiner Person zu verhindern.  Die Fortsetzung meiner Haft nach nunmehr 30 Jahren ununterbrochener Haft empfinde und erlebe ich nurmehr als Justizrache.

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, Justizanstalt Garsten.

Rein Informativ: Zusammenfassung einiger selbstverfassten Eingaben an das LG Steyr zu AZ 18 BE 70/07 g, und an das Bundes-Verfassungsgerichtshof Wien zu Zl. B 646/08-6.

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir

Justizanstalt Garsten                                                                          07. März 2008

Herrn Gerichtspräsident Dr. Georg Huber des LG f. Strafs. Steyr!

Betreff: Verfahren wegen bedingter Entlassung, AZ 18 BE 70/07 g

Einwände gegen die 2seitige Stellungnahme des psychiatrischen Dienstes der  Justizanstalt Garsten vom 07.02.2008, Prim. Dr. Adelheid Kastner, wegen mangelnder Sorgfalt und unrichtiger Schlussfolgerungen.

Prim.Dr. Kastner Schlussfolgerungen, das es unzulässig wäre alleine aus dem Verstreichen von Zeit (30 Jahre ununterbrochener Haft) auf eine Zunahme von sozialer Kompetenz, Konfliktbewältigungsstrategien ect. zu schließen sowie dass eine Entlassung meiner Person in einen mir weitgehend unbekanntes Sozialgefüge zum jetzigen Zeitpunkt unzumutbar wäre, deswegen eine langfristige Vorbereitung notwendig ist, beruht auf eine äußerst oberflächige und kurzer Sitzung.

Prim.Dr. Kastner hat meiner Person während der ca. 10minütiger Sitzung von sich selbst aus keine einzige Frage über Kenntnisse des sozialen Gefüges in Freiheit, über sozialen Fähigkeiten und Kompetenz etc. gestellt, so dass ihre Schlussfolgerung der bloßen Annahme resultiert, das ich bereits 30 Jahre ununterbrochen im Gefängnis bin und ebensolange wider der Grundsätze des Strafvollzuges,§§20 u. 56 StVG, an keiner erzieherischen Maßnahmen teilnehmen durfte, wie auf Seite 29 untere Hälfte und  31 Mitte im Gutachten von Prof.Dr. Haller vom 04.12.2007 mit „erstaunlicherweise“  dokumentiert.

Prim.Dr. Kastner ist Psychiaterin der Justizanstalt Garsten und trägt selber Mitschuld, dass ich an keinen erzieherischen Maßnahmen teilnehmen durfte, nunmehr schleißt sie sich offenbar aus rein kollegialen Gründen das Gutachten des Prof. Dr. Reinhard Haller an.

Ich jedenfalls habe die Zeit nicht sinnlos verstreichen lassen und mich sehr wohl während der langen Haft aus eigener Kraft mit Fachliteratur auch über Sozialkunde und Soziologie  sowie mit autogenem Training und Autosuggestion etc. geistig und psychisch positiv fortentwickelt und weitergebildet, auch im Hinblick sozialer Kompetenz.

Hätte Prim. Dr. Kastner meiner Person zu Sache mit Sorgfalt befragt, dann  hätte Sie feststellen können, dass ich mir während der Haftzeit sehr gute Kenntnisse und auch praktische Erfahrungen angeeignet habe sowie das ich darüberhinaus zur Außenwelt regelmäßige und beste zwischenmenschliche Kontakte und Beziehungen zu meiner Exgattin, Angehörigen und Vertrauenspersonen gepflegt habe.

Darüberhinaus  steht Prim. Dr. Kastner Schlussfolgerungen im Widerspruch der psychischer Status des Sachverständigen Prof. Dr. Haller (Gutachten vom 04.12.2007, Seite 24), wonach unter anderem meine intellektuellen Fähigkeiten, Verbalisationsvermögen und Bildung im Normbereich liegen.

Hier ist auch zu hinterfragen, welche wirklichen Motive von der Vollzugsbehörden und Betreuungsdienste dahinterstecken, einen Häftling zunächst 30 Jahre lang von erzieherischen Maßnahmen auszuschließen und dann eine (beliebig dehnbare) langfristige Vorbereitung zur Entlassungsvor- bereitung vorzuschlagen, anstatt kurz- oder mittelfristig und mit effektiven Maßnahmen zu Beginnen.

ANTRAG:

Zur Klärung der obigen Wiedersprüche und Mängel und Schlüsse, die aus den angegebenen Vordersätzen nicht folgerichtig gezogen sind, auch bezugnehmend des Gutachtens von Prof. Dr. Haller vom 04.12.2007, wie in meiner Voreingaben vom 27.12.2007, 15.01., 21.01., 11.02. u. 20.02.2008 ausgeführt, beantrage ich gemäß §126 Abs.1 und 2 StPO das Gutachten eines oder zweier ausländischen Sachverständigen einzuholen, zudem sich aus den Gesamtbild durchaus auch Motive justizpolitischer Verfolgung meiner Person ergeben.

——————————————————————–

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir,Justizanstalt Garsten, 27. Dezember 2007

Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident Dr. Georg Huber!

Betreff:  Verfahren wegen bedingter Entlassung, AZ 18 BE 70/07 g

ÄUSSERUNG  zum Gutachten des Prof. Dr. Reinhard Haller von 04.12.2007, LG Steyr AZ 18 70/07 g, wegen erheblicher Mängel, Widersprüchlichkeit, falscher Schlussfolgerungen und Widrigkeiten.

1)      bei allem Respekt vor Professor Dr. Haller muss ich einwenden, das er zwar vollkommen  recht hat was meine schwer beschädigte Vergangenheit als „kriminelle Persönlichkeit mit hoher krimineller Energie“ angeht, dass er jedoch die Zukunftsprognose „hoher Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit“ in der Hauptsache auf das Studium von Jahrzehnt alten Straf- u. Personalakte  mit Hauptaugenmerk auf  Vorgutachten von Prim. Dr. Heinrich Groß stützt und in die Gegenwart transportiert, GA Seite 2 unten u. 5 bis 9. Möglicherweise auch davon beeinflusst, dass im Vorfeld  nicht einmal die zwingend vorgesehenen Re- u. Sozialisierungsmaßnahmen stattfanden und ich auch nie sozialisiert wurde, GA Seite 29 unten u. 31 Mitte, sodann das Ergebnis für ihn von vornherein klar stand,

2)      aus dem Studium Jahrzehnt alter Strafakten und Vorgutachten zitierend und minuziös der Striche folgend einer Testpsychologische Zeichenuntersuchung zieht Professor Dr. Haller die Schlussfolgerung der „schwere Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, aggressiv-impulsiven  und auch paranoiden Anteilen“, GA Seite 2 unten,5 bis 9 und 28 oben, ohne, wenn auch um äußerliche Fassung bemüht, meine innerliche Verzweiflung und Nervosität in Ansatz zu erkennen oder naturgemäß in Bedacht zu nehmen und zu berücksichtigen, erstmals nach dreißig Jahren ununterbrochener Haft  und zudem der Belastung stets als Weglege- und Sterbefall in der Zelle ausgesetzt einen Gutachter vorgeführt zu werden, die Zeit der Sitzung zudem wiederholte male durch suspekte Telefonate gestört und Minutenlang unterbrochen, so dass ich zunehmend nervöser wurde, letztendlich diese Umstände bei der Testpsychologische Untersuchung und Auswertung keine Berücksichtigung  fanden,

3)      Einwänden möchte ich auch, Haftfolgen zu bejahen, gravierende Haftfolgen, wie von Professor Dr. Haller ausgeführt aber zu verneinen, GA Seite 30 ganz unten letzter Satzbeginn u. 31 oben.

Professor Dr. Haller berücksichtig nicht, dass der Vollzug ab 1992 mit Fernsehen, Computer, Radiogeräte, Kühlschränke, Kocher etc. etc. Großzügig ausgestattet ist. Wenn sich heute ein Häftling nicht mit Alkohol, Drogen und sonstiger Rauschgift einlässt, so kann er seine Haftzeit sehr komfortabel und zusätzlich mit optischem Bezug und Orientierung zur Außenwelt verbringen (z.B. via Fernsehen: ZIB-Nachrichten, Dokumentationen, Liveübertragungen ect.) und die Haftfolgen sind dann minimal.

Obwohl ersichtlich, u.a. GA Seite 19 bis 23, findet im GA zudem keine Berücksichtigung statt, das ich mich schon seit x-Jahren mit meiner eigenen Persönlichkeit, Vergangenheit und Vergangenheitsbewältigung intensiv beschäftige und im Gegenteil gravierende Haftfolgen sehr wohl eine geistig und psychisch positive Fortentwicklung erfolgte.

Das Gutachten AZ 18 70/07 g, Seite 29 unten u. 31 Mitte, bestätigt grundsätzlich, das ich  von den Vollzugsbehörden und Betreuungsdienste dreißig Jahre lang zunächst als Weglege- und dann als Sterbefall in der Zelle behandelt und links liegen gelassen wurde.

Um die obige Politik zu rechtfertigen hat man ständig positive und zugängliche Seiten meiner Person stets negiert oder niedrig heruntergemacht, wie auch das wiederholte Bemühen und die Bereitschaft  der Teilnahme an einen  Re- u. Sozialisierungsprozesses.

Wenn ein Mensch nie eine ernsthafte Chance bekommt und stets wie ein gesellschaftlich Ausgestoßener behandelt wird, ist es unzulässig von Unresozialisierbarkeit und Unverbesserlichkeit zu sprechen, denn selbst in der Personalakte meiner Jugendgefängniszeiten wird sich nirgends dokumentiert finden, dass ich jemals eine psychologisch-psychotherapeutische Behandlung erhielt oder in einen Re- oder Sozialisierungsprozess eingegliedert worden bin.

Zusammengefasst  hat Professor Dr. Haller der Vollzugsbehörden und Betreuungsdienste ein Armutszeugnis ausgestellt und mir eine  Hoffnung und somit eine Chance offen gelassen, diese aber gleichzeitig  durch erheblichen Untersuchungsmängel in unfairer Weise reduziert, weshalb ich mir zusätzlicher und gravierender Mängel bis zur Absprache mit einen Rechtsanwalt zurückbehalte.

Anträge 1)auf einbeziehen eines Sachverständigen mit Lehrbefugnis einer ausländischen Universität, 2)Rechtsmittelbelehrung, Rechtsmittelhilfe und der Verfahrenshilfe.

————————————————-

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir

Justizanstalt Garsten, Am Plazl 1, 4451 Garsten         15.01.2008     4seitig

Herrn Gerichtspräsident Dr. Georg Huber

Betreff: Verfahren wegen bedingter Entlassung, AZ 18 BE 70/07 g

Ergänzende Einwände gegen das Gutachten des Gerichtssachverständigen vom 04.12.2007, AZ 18 BE 70/07 g LG Steyr

1. Einwände gegen die plakative diagnoseschwere Persönlichkeitsstörung mit dissozialen, aggressiv-impulsiven  und auch paranoiden Anteilen“, siehe GA Seite 28 oben, und zwar ohne Berücksichtigung wie unten an- und ausgeführt, so dass man von einer intakten Anlage und nicht von einer seelischen und sozialen Erkaltung, Verarmung oder Verwahrlosung sprechen kann, die eine   l a n g f r i s t i g e und j a h r e l a n g e Therapie erfordert, schon gar nicht die Eingliederung in einen langjährigen Arbeitsprozesses, weil bis dahin bin ich ohnehin schon über das Pensionsalter,

a)   Das die obige Diagnose rein plakativ ist und im Gegensatz der Psychischer Status (siehe GA Seite 24) mit keine Fakten oder Beispiele für ein aggressiv-impulsive und paranoiden Verhaltensmuster belegt wird,

b)  das die Testpsychologische Untersuchung WZT (siehe GA Seite 25, 26) vielrichtiger meine Selbstanalyse betätigt Jahrzehnten lang  in „Perspektivlosigkeit, Hoffnungslosigkeit und  Haltlosigkeit mit hoher Angst und Unsicherheit verbunden“ im Gefängnis leben zu müssen, weil ich ständig von Resozialisierungsmaßnahmen ausgesperrt und stattdessen als Weglege- und Sterbefall in der Zelle behandelt wurde („…Haltsuche verraten…ob alles in der Luft hängt…bei einem hohen Ausmaß an Angst und Unsicherheit erkennbar wird…sehr deutlich die Halt- und Orientierungslosigkeit…“, (siehe GA Seite 26),

c)  das ich schon während meiner vorgehenden Jugend-Haftstrafen, als auch jetzt drei Jahrzehnten lang vom Gefängnispersonal von jedem Resozialisierungsmaßnahmen ausgesperrt wurde (siehe GA 29 untere Hälfte vorletzter Satz, 30 Mitte erster Satz u. 31 Mitte), so dass es unzulässig ist von Unresozialisierbarkeit und Unverbesserlichkeit zu sprechen und meiner Person Versäumnisse der Vollzugsbehörden anzulasten,

d)  das ich meine letzte Straftat 1989 beging und keine geartete aggressiv-impulsive Ordnungswidrigkeiten aufweise, so dass 18 Jahre Straflosigkeit nicht als moderat abzuwerten sind (siehe GA Seite 32 oben), an stattdessen und im Gegensatz aggressiv-impulsive und paranoide Anteile eine intakte Anlage aufweise (siehe Psychischer Status, GA Seite 24 und 30 untere Hälfte),

e)   Die emotionale Fähigkeit und Stärke ein Liebesverhältnis aus den Gefängnis heraus knapp dreißig Jahrelang aufrechtzuerhalten, nämlich zu meiner Exgattin Silvia Chmelir, die eine Wohnung hat und auf mich wartet, sowie zahlreicher anderen und regelmäßiger sozialen Kontakte zu Angehörigen , Verwandten, siehe Besucherliste, Telefonische Aufzeichnung etc.,

f)  Eine über 15 Jahren lang andauernde und herzhafte Freundschaft zu Maria Elbasyouny, Mutter meines Zellenkollegen Peter Weißhäupl, die uns wöchentlich zu Tischbesuch kommt und die mich so mag, das sie mir Anbot nach einer Entlassung sofort bei ihr einziehen und wohnen zu können,

g)  das ich seit 1993 mit einen hilfsbedürftigen Mithäftling im gegenseitigen Respekt und Freundschaft einen Haftraum teile, Peter Weißhäupl, Gef-Nr. 9861, der an Epilepsie leidet mit Bewusstlosigkeit bei Anfällen ( LG Linz AZ 35 Vr 1487/92, siehe Anklageschschrift Seite 7), und zwar mit derart positiver Einwirkung meinerseits, das es selbst von ein Uni-Professor als Beispiel und Basis zur sozialen Integration meines Zellenkollegen in Freiheit vorgeschlagen wurde (langandauernde ruhige Lebensführung im Gefängnis mit emotionaler Bindung zu seinen Zellenkollegen), Gutachten vom 14.11.2005, AZ 18 BE 170/05 k-9, Seite 19, und zwar ohne sexuellen Kontakt, wie vom Gefängnispersonal diskriminierend  heruntergemacht,

h) das ich Keinen Missbrauch mit Medikamenten (Drogen), Rauschgift oder Alkohol betreibe. Ein ganz wichtiger und positiver Aspekt zur Integration, wenn man die heutige Kriminalität- und Rückfallproblematik im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen- und Rauschgift berücksichtigt,

i)   das ich im Umgang mit Menschen Manieren und Respekt gelernt habe (siehe GA Seite 24),

j)  das ich auf körperliche Hygiene und auf gepflegtes Erscheinen sowie auf Reinlichkeit und Ordnung im Wohnraum achte,

k)  das ich während meiner dreißig Jahren ununterbrochener Haft zu Weihnachten immer ein Weihnachtsbaum aufgestellt habe, quasi Bewahrung von sozial-traditioneller Werte entgegen seelischer Verarmung und Erkaltung,

l)  das ich zwar nach einfachen Methoden, aber gut und Schmackhaft kochen kann,auch nach Rezept der Gesundheitsministerin „Schweinsbraten“, sodass ich auch alleingestellt  ohne Probleme ein komplettes Haushalt führen könnte,

m)  das ich – im Gegensatz zur früher – heute mit meinen Finanzen geordnet und sparsam umgehe und darauf achte auf meinen Hauskonto stets Sparguthaben zu haben (siehe z.B. Kontoauszug der JA),

n)   dass in mir keine Wut oder Hass innewohnt, gelegentlich nur  Ärger über Ungerechtigkeiten und über behördlicher Willkür, die Willkür ich höchstens und zumeist mit gutem Grund mit Beschwerdeeingaben beantworte.  Etc. etc.

Professor Dr. Haller hat auffallender weise das gegenwärtige Status meiner psycho-sozialen Situation übergangen und an stattdessen aus Jahrzehnt alte Strafakte zitiert sowie aus ein paar Striche einer Testpsychologischen Untersuchung nachvollziehbar falsche Schlussfolgerungen gezogen.

2. betreff ZUKUNFTSPROGNOSE „hoher Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit“, GA Seite 28 unten und 33 oben, in Ergänzung meiner Eingabe vom 27.12.2007:

a) Angesicht einer komplexen Lebensgeschichte und 30 Jahren ununterbrochener Haft hat Professor Dr. Haller nur die Zeit einer knappen Sitzung im Stil einer Momentaufnahme in Anspruch genommen auf die Art eines schnellen Fragebogens u. Zeichenblocks Katalogs, so dass ich den Einwand erhebe, dass seine Untersuchung speziell auf die Gegenwart bezogen sehr oberflächig, unvollständig und negierend war, zudem durch suspekte Telefonate des Anstaltsleiters Dr. Minkendorfer und durch Unterbrechungen gestört.

b) Keine wirkliche Berücksichtigung, das ich Zeit meines Aufenthaltes und anfänglich als ausländisches Kind in Österreich von der Justiz durch Resozialisierungsmaßnahmen nie wirklich eine Chance auf Integration in die Gesellschaft bekommen habe, erstmals eine ernsthafte Chance zu bekommen ich auf jedenfalls und in jeder Hinsicht positiv annehmen würde.

c) Keine wirkliche Berücksichtigung, das meine bedingte Entlassung vom Mai 1976 aus der JA Graz-Karlau mit Sicherheit gut gemeint war, bedauerlicherweise aber keine wirkliche Chance, da keine Resozialisierungsmaßnahmen, keine Entlassungsvorbereitung  und  keine Grundsicherung vorausgegangen waren, Beschluss vom 3.7.1975, AZ 7 Bs 294/75 OLG Graz, Beschluss vom 25.5.1976, AZ 2 Ns 212/76 LG Graz.

d) Keine wirkliche Berücksichtigung, das ich eine klare und feste Überzeugung und Vorstellung habe, wie ich heute in Freiheit leben will und meine Freizeit verbringen möchte, nämlich häuslich zurückgezogen mit meiner Frau in der Art eines Pensionsleben, sodann mir die unten angeführten und bei Notwendigkeit auch andere Sicherheits- und Bewährungsauflagen nicht stören und  physisch und psychisch auch nicht einengen würden, da ich es ohnehin gewohnt bin über vierzig Jahre lang in Zellen zwischen 8qm und 15qm zu leben,

*Elektronische Fußfessel auf Langzeit                                                                           

*Bewährungshelfer*Auf Probezeit  nächtlicher Ausgangsverbot (auf freiwilliger Basis zu unterschreiben, wenn die Gesetze nicht dazu ausreichen. Ausnahmen nur über den Bewährungshelfer)

*Verbot der Besuche in einschlägigen und anrüchige Lokale 

*Verbot der Kontakte mit bekannten Vorbestraften Personen und Ex-Häftlinge, ausgenommen meinen Zellenkollegen Peter Weißhäupl

*Beschränkter Bewegungsraum innerhalb des Staatgebietes

*Beglaubigte Erklärung auf Unterlassung mündlicher oder schriftlicher unwahrer und   Verunglimpfender Behauptungen betreff Rechtskräftiger gerichtlicher Verurteilungen  und der Haftzeit, etc. etc.

Grundsätzlich ist sogar schon jetzt eine Grundsicherung in jeder Hinsicht vorhanden: Frau, Wohnung, Familiäres Umfeld und Familiäre Unterstützung, als auch Arbeitslosengeld und/oder Notstandhilfe, falls ich keine Arbeit bekommen sollte.  Mit Arbeitslosengeld und/oder Notstandhilfe kommen in Österr. hunderttausende aus  – warum soll speziell ich nicht damit auskommen können, zumal mir meine Exgattin versicherte, das wir damit mit Sicherheit auskommen, da sie auch ein Einkommen hat, das Hausgeld man zusätzlich mit kleinen Hilfsjobs ausbessern kann, wie viele andere es auch tun.

Richtigstellung: 

1)      Die Untersuchungssitzung mit Professor Dr. Haller fand richtigerweise am 09.08.2007 im Büroraum des Sozialhelfers Hr. Albert Holzbauer statt. Ob irrtümlich oder aus anderen Gründen wurde der 15.10.2007 angeführt, GA Seite 2.

2)      Professor Dr. Haller Ausführung, GA Seite 24 letzter Satz, wonach ich aggressiv reagiere, wenn ich angegangen werde, entspricht nicht den Tatsachen. Tatsache ist, dass ich gesagt habe, dass ich mich verteidigen würde, was weder Aggressivität oder Gewalttätigkeit voraussetzt.

3)      Mit Entscheidung der Leitung der JA Garsten vom 25.05.2007 wurde per „Aktenvermerk“  die Einstellung der gegen mich auf Seite 4 des Gutachtens angeführten Ordnungsstrafverfahren nach §45 Abs.1 Ziff.2  VStG verfügt.

4)      Das einstündige Verdeckens der Beobachtungsöffnung (Haftraumtür) ist richtig, GA 4, jedoch nur um mich ganzkörperlich zu waschen, ohne Justizwachebeamtinnen als Zuschauer zu haben, und zwar zur Wahrnehmung meiner Rechte nach § 22 (1) StVG, so dass diese Ahndung verwaltungsbehördlich höchst bedenklich ist. Denn entweder sollen Justizwachebeamtinnen nur in Frauengefängnisse Dienst versehen oder dafür gesorgt werden, dass das Ehrgefühl und die Menschenwürde männlicher Strafgefangenen gewahrt bleibt.

5)      Gutachter Prim.Dr. Heinrich Groß Ausführungen, GA Seite 8 untere Hälfte, wonach ich einmal Medikamenten und Alkoholmissbrauch betrieben hätte, entsprechen nicht den Tatsachen. Tatsache ist, dass ich nie Captagon etc. eingenommen habe und auch nicht Alkoholmissbrauch betrieben und daher auch nie davon abhängig war. Das wird sich in keinen Straf- oder Gefängnispersonalakt je dokumentiert finden und ist daher fingiert.

6)      Professor Dr. Haller Ausführung punkto Drogenerfahrung, GA Seite 12 Mitte u. 28 dritter Satz, wonach ich gesagt hätte „…vor Jahren das Aufputschmittel Captagon abundiert zu haben“ ist unrichtig. Professor Dr. Haller hat diese Ausführung vom Vorgutachten 1978 von Prim.Dr. Heinrich Groß übernommen und ergänzt, ohne das er mich darauf angesprochen und ohne das ich dazu  ähnliches gesagt hätte.

Anträge 1)auf einbeziehen eines Sachverständigen mit Lehrbefugnis einer ausländischen Universität, 2)Rechtsmittelbelehrung, Rechtsmittelhilfe und der Verfahrenshilfe.

—————————————————

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir

Vollzugsanstalt Garsten/OÖ

Am Platzl 1, 4451 Garsten                                                     03. Juni 2008

An das Bundes-Verfassungsgerichtshof Wien

Zu Zl. B 646/08-6

Sachverhalt Darstellung in die gegenständliche Beschwerdesache:

Am 12. Februar 2007 stellte ich beim LG Steyr den Antrag auf bedingter Entlassung meiner Person nach nunmehr 29 Jahren ununterbrochener Haft und insgesamt über vierzig Jahren Gefängnisaufenthalte in Österreich.

Ich musste bei der Gerichtsanhörung quasi mit leeren Händen auftreten, weil mir die Vollzugsbehörden der Teilnahme an Re- Sozialisierungsmaßnahmen nach §§20 Abs.1 und 56 Abs.1 StVG ständig verweigerten, in der JA Garsten selbst der Teilnahme an einen Arbeitsprozess.

Ich konnte nur vortragen, dass ich aus eigener Kraft meine negative Vergangenheit aufgearbeitet und bewältigt habe und nunmehr die letzten Jahre meines Lebens in Ruhe und in Frieden entweder gemeinsam mit meiner wartenden Exfrau in Wien oder in meinen Heimatland Uruguay verbringen möchte.

Der Leiter und hohen Direktionsbeamten der JA Garsten waren sofort und mit persönlichen Eifer gegen eine bedingte Entlassung meiner Person und argumentierten dahingehend, das die zeitlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind und das ich an keinen Entlassung- Vorbereitungsmaßnahmen oder Arbeitsprozess teilgenommen hätte, letzteren jedoch ohne zu erwähnen, das sie meiner Person der Teilnahme an solchen permanent verweigerten.

  1. Aus Vergeltung wegen meiner spektakulären Aktionen und justizpolitisch subversives Verhalten in der 80er bis Anfang der 90er Jahren gegen das Gefängnispersonal wegen der seinerzeit herrschenden Missstände hinter Gittern, wie im Gerichtsgutachten Seite 19 – 24 dokumentiert, LG Steyr AZ 18 BE 70/07 g.
  2. Weil ich Angesicht dreißig Jahren ununterbrochener Haft erstaunlich normal geblieben bin und die Vollzugsbehörden und die Justizwache – in Ansehung Punkt 1, das ich schon einmal subversiv vorgegangen bin – bedenken haben, das ich nach einer Entlassung meine Jahrzehnte lange Insiderkenntnisse über den österreichischen Vollzug der breiten Öffentlichkeit  herantragen könnte, zumal ich meine Memoiren zu schreiben angekündigt hatte  Was ich sozusagen wegen Altersgründen als Zubrot zur Lebensunterhalt meinte, ohne der Absicht der Verunglimpfung von Personen oder Behörden, wurde vom Gefängnispersonal offenbar als Bedrohung eigener Interessen verstanden.
  3. Weil die Gerichtsbehörden im Zusammenhang der Ehegattin eines seinerzeit amtierenden Oberregierungsrates der steirischen Landesregierung auf einen schrecklichen Akt sitzen, AZ 6 Vr 1998/89, der offenbar mit allen Mitteln weder aufgeschnürt noch neu aufgerollt und schon gar nicht in Detail der breiten Öffentlichkeit bekannt werden darf, weil ich in der Strafsache, in der ich Selbstanzeige erstattet hatte, bewusst und gezielt und unter Unterdrückung entlastender Umstände und Fakten in mehreren Anklagepunkte unschuldig verurteilt worden bin, offensichtlich im Übereifer und Überreaktion wegen der Integrität der geschädigten Person und um diese ihres seinerzeit politisch tätigen hohen Regierungsbeamten,

Ich persönlich hatte nie die Absicht alte Strafsachen und andere Dinge wieder aufzuleben und in die Gegenwart zu transportieren, weil das niemanden was bringt. Am allerwenigsten mir persönlich, die letzten Jahren meines Leben mit alten Verfahren und anderes herum zu prozessieren etc.

Ich bin eigentlich nur davon ausgegangen, das ich mit knapp 30 Jahre ununterbrochener Haft entsprechend gebüßt hätte, dass der Rechtsstaat stark ist und mir ein faires Verfahren und eine Chance geben wird, die letzten Jahre meines Lebens in Freiheit zu verbringen, wie grundsätzlich auch allen anderen zu Lebenslang verurteilten Gefangenen ihre Chance bekommen, darunter selbst vorbestraften, nicht zuletzt der Doppel Frauenmörder Wallner Franz aus Salzburg, der Juli 2007 nach nur 13 Jahre Haft aus der JA Garsten bedingt entlassen wurde.

Im Zuge des Verfahrens wegen bedingter Entlassung beim LG Steyr bin ich aber auf eine eisige und gnadenlose Mauer der Ablehnung und Verfahrenswidrigkeiten gestoßen, nicht zuletzt durch das höchst fragwürdige Gutachten des Gerichtssachverständigen Prof. Dr. Reinhard Haller zementiert, das im Grunde mehr Zweifel und Fragen aufwirft und ein Beigeschmack hinterlässt, als es eigentlich für einen Rechtsstatt würdig und zulässig ist.

Es bleibt der Gesellschaft und der Rechtsstatt unbenommen die bedingte Entlassung eines Strafgefangenen auszusprechen oder abzulehnen, dies sollte aber auf Grundlage eines korrekten und fairen Verfahrens geschehen.

In meinen Fall jedenfalls erbringe ich in die gegenständliche Beschwerdesache den Beweis,  das die Vollzugsbehörden mit Täuschung und unrichtigen und unvollständigen Fakten und mit Interventionen meiner ohnehin beschränkten Rechte als Strafgefangener aushebeln und meine Person als Freiwild behandeln – unter anderem und in weitesten Sinne auch mit entsprechend negativer Auswirkung auf die richterliche Entscheidung vom 11.03.2008 im Verfahren wegen bedingter Entlassung beim LG Steyr.

Alle entsprechenden und relevanten Schriftstücke werden durch meinen bestellten Rechtsanwalt nachgereicht (Gerichtsgutachten, psychiatrische und psychologischer Stellungnahme der JA Garsten, Beschluss des LG Steyr zu AZ 18 BE 70/07, Protokolle des Verfahren beim LG Graz zu AZ 6 Vr 1998/89 etc. etc.).

———————————————-

Juan Carlos Chmelir,Justizanstalt Graz-Karlau                     2 9.07.2009

An die Leitung der Vollzugsdirektion des BMfJ Wien und an die Leitung der Vollzugsbehörde erster Instanz der JA Graz-Karlau

EINWÄNDE gegen das 18seitige Gutachten vom 02.07.2009 der Begutachtungs- und Evaluationsstelle (BEST) der Vollzugsdirektion des Bundesministeriums für Justiz, 1070 Wien, Kirchberggasse 33, Büroanschrift: 1210 Wien, Gerichtgasse 6.

  1. Ich wurde von keinen Sachverständigen namens PD Dr. Reinhard Eher untersucht, wie im Gutachten auf Seite 18 erwähnt, sondern von Hrn. Mag. Schilling und Frau Mag. Eichhübel.  Frau Mag. Eichhübel scheint im Gutachten namentlich jedoch nicht auf.
  2. Das Gutachten („Inhaltlich ist sich daher dem Vorgutachter Prof. Dr. Haller anzuschließen. Siehe Seite 18) ist nur eine ummantelte  Kopie des Vorgutachters Prof. Dr. Reinhard Haller vom 4.12.2007,AZ 18 BE 70/07 g des LG Steyr, der wiederum in seinem Gutachten Hauptaugenmerk auf das  Gutachten des Nazi-Psychiaters Prim. Dr. Heinrich Gross warf, sodass Gesamt gesehen erhebliche Bedenken gegen das Gutachten der BEST bestehen.
  3. Hr. Mag. Schilling und Frau Mag. Eichhübel präjudizierten schon im Vorgespräch und vor Beginn der Video- und Tonbandaufnahme,  das ich vorläufig keine Chance hätte auf Vollzugslockerungen und überhaupt auf Beginn von irgendwelchen Vorbereitung zur Entlassungsvorbereitungen, sodass sie sich offenbar schon von vornherein im klaren über den Ausgang der Diagnose und Zukunftsprognose waren. Darüberhinaus verließ Frau Mag. Eichhübel  ca. 30 Minuten lang die Untersuchungssitzung vom 12.5.2009, um mit den Major Knebel  eine Besichtigungstour in der Justizanstalt zu machen. Und zwar gerade in einer Phase der Befragung, um die es um soziale Basis-, Kompetenz- und  Fähigkeiten gegangen ist, sodass eine Befragung und Behandlung dieser Themen weitgehendste  unterblieb sowie das ausfüllen des wichtigen Frageformulars am Ende der Untersuchungssitzung, wie Mag. Schilling betonte. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich diesbezüglich auf mein Schreiben an die Vollzugsdirektion Wien vom 18.5.2009 mit gegenständlichen Ergänzungen und Bedenken der Befangenheit der Gutachter.
  4. Aufgrund Punkt 3. u. 4., vor allem wegen dem präjudizieren , da ich noch nicht einmal untersucht wurde und schon Entscheidungen getroffen wurden, war ich am ersten Tag der Untersuchung innerlich überaus nervös und konnte mich kaum auf die Fragestellungen konzentrieren, sodass ich mein zweifel gelten mache, ob die Umstände der Untersuchung geeignet waren, um den untersuchten objektiv und korrekt zu untersuchen und zu beurteilen.
  5. Gerade deswegen, weil sich das Gutachten “ausschließlich ” auf Fragestellungen meiner Person beschränkte (Seite 1 oben), wäre im Gutachten auf die Aussagekraft meiner Angaben besondere Sorgfalt zu legen gewesen.

Sowohl meine Angaben als auch Zitate frühere Verurteilung wurden im Gutachten allerdings in mehrfacher Hinsicht – zu meinen Nachteil – teilweise unrichtig, teilweise falsch und teilweise überhaupt nicht berücksichtigt, sodass insgesamt gesehen, sei es  bewusst oder nachlässig, durch unrichtige Zitate und falschen Interpretationen meiner Angaben ein unrichtiges und verzerrtes Bild  meiner heutigen Persönlichkeit im Gutachten dargestellt wurde, aus diesen wiederum die negative Resultate resultieren (Seite 16 Mitte bis 18 unten).

Zunächst nur zwei grobe Beispiele:

a)      Auf intensive und auffälliger weise emotional geführte Befragung von Mag. Schilling mit Vorhalte der brutalen sexuellen Nötigungen zu AZ 6 Vr 1998/89 im Zusammenhang der Ehegattin eines Oberregierungsrates, betonte ich wiederholt, das ich die geschädigte Person mit einer Selbstanzeige zur Polizei schickte, weil mir aufrichtig leid getan tat, was ich ihr angetan habe und das ich mich bezüglich der sexuellen Handlungen die protokollarischen Angaben auf Seite 51 Mitte vom 9.8.1989 der geschädigten Person anschließe: „ Er war zwar nicht brutal zu mir, aber es war gegen meinen Willen“.

Im Gutachten finden sich weder meinen Angaben wider noch wird es aus dem oben erwähnten Protokoll zitiert, wenngleich ansonsten im Gutachten aus polizeilichen und gerichtlichen Protokolle fleißig zitiert wird. Zur Beurteilung der Persönlichkeit, insbesondere der sexuellen Aggressivität und Einsicht des Straftäters wären aber eine Berücksichtigung meiner Angaben und diese der geschädigten Person durchaus von Wichtigkeit gewesen.

b)      Und betreff der Freiheitsentziehung zu 6 V r 1998/89 unter besonderen Qualen, wie Mag. Schilling überaus betonte, gab ich sinngemäß an: „Ich war mit der geschädigten Person die überwiegende Zeit in Kontakt zur Außenwelt und wir hielten uns zeitweise auch in belebten Orten und Städte unter dutzenden Menschen auf sowie in größeren und kleineren Geschäfte, wiederholt in Bauernhäuser und in Kaffeehauslokale.  Ich bin zwar schuldig, habe mich aber in Wirklichkeit über das Maß meiner wahren Schuld belastet, um niemanden zu kompromittieren.  Weder die Polizei noch das Gericht haben hierzu Ermittlungen gemacht. Hätten sie Ermittlungen gemacht und auch Zeugen befragt, so wären sie zur Einsicht gelangt, dass keine „besonderen“ Qualen vorlagen.

Auch hier finden sich meinen Angaben nicht im Gutachten wider als auch keine Zitate aus den Protokollen der geschädigten Person, darin meine Angaben der Aufenthalte und Kontakte bestätigt werden.

Im Gutachten werden quasi permanent Umstände und Fakten ignoriert, die zugunsten meiner Person und Persönlichkeitsstruktur sprechen. Das Gutachten liest sich lediglich wie eine Anklageschrift und ich habe das Gefühl für Jahrzehnte zurückliegenden Straftaten neuerlich verurteilt zu werden und mit die 31 Jahre Haft neu beginnen zu müssen.

Mi Vorbehalt rechtlicher Schritte gegen das Gutachten und Gutachter wegen Verdacht  der Unterlassung der Sorgfaltspflicht und Missbrauch der Amtsgewalt sowie einer zivilgerichtlichen Klage.

Juan Carlos Bresofsky-Chmelir, JA Graz-Karlau, am 29.07.2009

Ich kämpfe quasi um die letzten Jahre meines Lebens, und da nach 31. Jahre ununterbrochener Haft und im Alter von 61. Jahre. Ich gebe nicht auf und werde weiterkämfen.

juan carlos bresofsky-chmelir 61 jahre alt

juan carlos bresofsky-chmelir 61 jahre alt

6 Antworten zu „Odyssee im Gefängnis“

  1. WIEDERHOLUNGSTÄTER HALLER

    Neuer Gutachter: “Asner verhandlungsunfähig”
    Über den Geisteszustand des mutmaßlichen NS-Kriegsverbreches Milivoj Asner ist ein neues Gutachten veröffentlicht worden.
    Asner sei “vernehmungs- und verhandlungs-unfähig”, erklärte Norbert Jenny, Sprecher des Landesgerichtes.
    Österreichische Experten erklärten 96-Jährigen für “nicht vernehmungsfähig”.
    Justiz zog ausländischen Gutachter hinzu
    Norbert Nedopil, Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie am Klinikum München, war als externer psychiatrischer Sachverständiger herangezogen worden.

    “Doktor Nedopil hat nichts anderes festgestellt, als die anderen Gutachter zuvor auch”, sagte Jenny. Nachdem mehrere österreichische Experten Asner, der vor einigen Tagen seinen 96. Geburtstag feierte, wegen seines psychischen Zustandes für nicht vernehmungsfähig erklärt hatten, hatte die Justiz, um Vorwürfe möglicher Befangenheit zu entkräften, einen Gutachter aus dem Ausland beauftragt.
    Gutachten angezweifelt: Asner “völlig klar”
    Zuletzt war eine amtsärztliche Untersuchung im Juni 2008 erfolgt, nachdem ein Bericht eines britischen Journalisten für Aufregung gesorgt hatte. Der Journalist hatte erklärt, Asner sei geistig völlig klar, die Gutachter müssten irren.

    http://kaernten.orf.at/stories/358738/

    Artenschutz für das Österreichische Gutachterfiasko Haller und Hofmann mit bayrischer Schützenhilfe:

    Haller und Hofmann / Graz erklärten Asner für verhandlungsunfähig:

    Träger der Beccaria – Medaille der Kriminologischen Gesellschaft:
    2007 in Gold unter der Präsidentschaft Haller: Norbert Nedopil
    1971 in Gold:
    Prof. Dr. Friedrich Stumpfl, 1938-1945: Leiter Institut für Rassenhygiene Innsbruck
    1972 in Gold:
    Prof. Dr. Franz Josef Holzer, Innsbruck , bewirkte Rehabilitierung Prof. Stumpfls in Innsbruck ab 1956
    1968 in Gold:
    Prof. Dr. Konrad Marcus

    War wohl sehr dringend für das Österreichische Gerichtsgutachterwesen und die Justiz, das Nedopilsche Gutachten binnen 5 Wochen:

    The power networks are closer, more intense, spread over generations and professions. Sometimes they mask corruption, more often they mask inefficiency.
    http://www.timesonline.co.uk/tol/news/w … 835616.ece

    http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Gross
    Verhandlungsunfähig wegen cerebrovaskulärer Erkrankung = Demenz: 2000 ein verlassenes klinisches Konzept: = wissenschaftlich veraltet.
    Volker Dittmann/ Basel (mit Haller im Vorstand der Kriminologischen Vereinigung) bestätigt das Falschgutachten Hallers über den Kindereuthanasisten Heinrich Gross. Dieser stirbt 2005 in Freiheit.
    [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Milivoj_Ašner[/url]
    Haller und Hofmann /Graz stellen Demenz fest, vernehmungs-, bzw. verhandlungsunfähig. Asner spricht aber noch recht passabel die Fremdsprache Deutsch, eine höhere Gehirnleistung, die bei Dementen als erstes verloren geht. Im ORF Report zeigt Asner weder für Demenz charakteristische Gedächtnis- noch Denkstörungen.
    Dittmann soll bestätigen, lehnt aber ab. Aus “finanziellen Gründen”.
    Also kommt Nedopil / München. Haller hat ihm erst 2007 als Präsident der Kriminologischen Gesellschaft in Innsbruck die Beccaria-Medaille in Gold verliehen.

    Welches Ergebnis wird sich die Justiz und das unter Artenschutz stehende Gutachterwesen im Staate Österreich leisten?

    Mentalistische Fähigkeiten brauchte es nicht, um hier vorauszusehen !

    Im Fall Asner oder in seinem „Lehrbuch“:

    Irgendwo lügt er, der Herr Prof. Haller !

    A: „Lehrbuch“ : das psychiatrische Gutachten, Haller, Manz Verlag 2008 2. Auflage :

    ISBN 978-3-214-06930-8
    S. 239: Wenn im Rahmen einer seit mehreren Monaten oder gar Jahren bestehenden Erkrankung ihrem Wesen nach chronische psychopathologische Symptome bzw Syndrome (z.B. Demenz) belegt sind, die Testierunfähigkeit bedingen, so sind kurzfristige (Stunden, Tage dauernde) Zustände mit Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit so gut wie ausgeschlossen.
    Seite 244: 3. Das Konstrukt des “intervallum lucidum”(Anm.: = wacher Moment!)
    Bei chronisch verlaufenden psychopathologischen Symptomen sind kurzfristige lucide Intervalle mit Wiedererlangung der Urteils- und Steuerungsfähigkeit nahezu unmöglich.
    Sowohl bei demenziellen Abbauprozessen als auch altersparanoiden Syndromen ist eine solche Möglichkeit nicht ernsthaft in Betracht zu ziehen. Schwankender Verlauf und symptomatische Besserungen, wie sie etwa bei vasculären Demenzen häufig vorkommen, haben nichts mit luciden Intervallen zu tun.

    B: Aussage im ORF.at 2 5 09 völlig konträr !
    Haller: Wache Momente nicht ungewöhnlich
    Der österreichische Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der Asner bereits untersucht hat, sieht darin jedoch keinen Widerspruch.
    Es geschehe sehr häufig, dass demente Personen in Hinblick auf Teile ihrer eigenen Vergangenheit durchaus “wach” erschienen, während sie sich dann wieder nicht an Ereignisse der vergangenen Stunden erinnerten, so Haller, der zuletzt durch seine Auftritte im Medienzelt während des Inzestprozesses in St. Pölten gegen Josef F. in Erscheinung getreten war.
    http://www.orf.at/090502-37903/

    The power networks are closer, more intense, spread over generations and professions. Sometimes they mask corruption, more often they mask inefficiency.
    http://www.timesonline.co.uk/tol/news/w … 835616.ece

  2. [...] Carlos Bresofsky-Chmelir Lebenslang im Gefängnis « Odyssee im Gefängnis Der Fluch aus der Zelle – Suspekte Gutachter [...]


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.